Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit verlängern oder arbeitslos melden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit verlängern oder arbeitslos melden?

njwt

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Hallo, ich bin aktuell mit meinem zweiten kind in elternzeit, die noch bis ende des jahres laufen sollte. Letzte woche habe ich erfahren, dass eine rückkehr in meinen alten (klein-) betrieb aus witrsxhaftlichen gründen nicht mehr möglich sein wird. Ganz abgesehen von der thematik der rechtswirksamkeit der kündigung und alles was daran hängt, stellt sich für mich aktuell noch folgende frage: Wir planen innerhalb der nächste 6 bis 12 monate für 4 jahre ins ausland zu gehen. Daher ist der verlust des arbeitsplatzes zu verkraften, da ich nur ein paar monate "überbrücken" muss. Mir ist allerdings nicht ganz klar, ob es sinnvoller ist, meine elternzeit zu verlängern (anfang oktober ist es erst ein jahr und mit dem ersten kind habe ich auch nur 18 monate elternzeit genommen, könnte also noch verlängern, betrieb würde auch zustimmen) zund quasi auch auf elternzeit ins ausland zu gehen - oder ob es mehr sinn macht, sich dann gleich arbeitslos zu melden und so zumindest noch etwas alg zu bekommen, bis wir ins ausland gehen. Welche vor- bzw nachteile hätte der jeweilige status zum einen für die zeit, die ich in deutschland überbrücken würde und zum anderen dann für die zeit im ausland, z.b. in bezug auf versicherung, rente, etc etc. Mein problem ist, dass es sich hier um so viele verschiedene aspekte handelt, die berücksichtigt werden müssen, dass ich auch gar nicht weiß wo ich anfangen soll und wen ich fragen kann. Vielen dank vorab schon mal für ihr feedback, njwt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich Arbeitslosengeld eins bekommen was ja ein finanzieller Vorteil ist. Setzt aber voraus, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße, NB


Colien07022004

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Hallo, du kannst sich arbeitslos melden, erhälst aber nur alg1, wenn du einen Krippenplatz hast oder eine Betreuung vorweisen kannst. LG


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