beissbaby
Liebe Frau Bader, ist es so, dass der Arbeitgeber generell einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen muss? Oder darf er nur dann nicht zustimmen, wenn Gründe dafür vorliegen? Ich habe nämlich gelesen, dass er bei der Entscheidung sowohl betriebliche, als auch persönliche Aspekte des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Und wenn persönliche Aspekte berücksichtigt werden, müssen diese dann zwingend direkt mit dem zu betreuenden Kind zusammenhängen? Konkret geht es bei mir um eine Qualifikation, die ich vermutlich danach nie wieder machen kann, da sie berufsbegleitend eher schwierig ist. Es würde sich nur um etwa 1,5 Monate zusätzlich handeln und würde schlussendlich dem Kind ja auch zugute kommen, da damit ein höheres Einkommen erzielt werden kann. Die ganze Qualifikation dauert etwa drei Monate und diese einfach so mal frei nehmen geht bei uns auch nicht. Da aber eine Vertretung für mich da ist, die auch nach meiner Elternzeit noch bleiben wird, denke ich schon, dass es aus betrieblicher Sicht ohne größere Probleme gehen müsste. Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
Hallo, wenn Sie wneiger als 2 Jahre genommen haben, muss er nicht zustimmen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wie lange hattest du schon Elternzeit? Und wann ist dein Kind geboren? Das wäre zunächst wichtig zu wissen, um die Frage konkret beantworten zu können.
beissbaby
Ich hab ein Jahr genommen, Kind ist Anfang April diesen Jahres geboren. Danke!
chrissicat
Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit genommen hast, dann hast du tatsächlich keinen Anspruch darauf, diese zu verlängern. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Er steht ihm aber auch frei, die Verlängerung abzulehnen. An deiner Stelle würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm die Situation erläutern. Vielleicht stimmt er der Verlängerung dann ja zu.
beissbaby
Danke für deine Antwort! Ja, ich werde natürlich mit meiner Chefin darüber sprechen und in aller Regel ist sie bei solchen Dingen auch recht kooperativ. Aber ich hätte einfach gerne auch einen Trumpf im Ärmel, falls sie sich quer stellen sollte.
Mitglied inaktiv
Hast Du vor danach in TZ zu arbeiten oder willst du in VZ zurückkehren? Falls in TZ, dann verlängere die EZ deutlich länger und arbeite innerhalb dieser in TZ - das geht wenn du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Vorteil, du hast Kündigungsschutz und dein VZ-Vertrag ruht so das du ihn nach der EZ wieder normal aufleben lassen kannst.
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