indipendenzaa
Hallo Frau Bader, Folgende Situation: Ich habe im August 2017 meine Arbeit gekündigt und erfahren das ich schwanger bin. Habe mich bis zum Mutterschutz, für den Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt und solange ALG 1 bekommen. Nach dem Mutterschutz bis zum 29.04.2019 bekomme ich Elterngeld, da ich aber keinen Kindergarten bzw Krippenplatz bisdahin bekomme, würde ich gern die ''Elternzeit'' verlängern. Geht das ohne mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zustellen, da ich erst ein Kindergartenplatz ab September 2020 bekomme ? Wir sind aber auch auf das Elterngeld angewiesen. Wie stelle ich das am Geschicktesten an? Mein Mann verdient ''zu gut'' für ALG 2 Ich kriege kein ALG1 solange ich keinen Betreuungsplatz habe.. und da ich kein Arbeitgeber habe, hab ich theoretisch auch keine Elterzeit. Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe und Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Indipendzaa
Hallo, wenn Sie sich Basis-EG haben auszahlen lassen, ist es nach einem Jahr aufgebrauicht. ArbGled 1 bekommen Sie auch nicht, da Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Entweder eben nur KG oder eben TZ-Job suchen. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, was meinst du, ihr seid auf das EG angewiesen? Ich vermute, du wirst es dir auf 12 Monate ausgezahlt haben lassen. Wenn die rum sind, sind sie rum. ALG 1 geht auch nicht, wie du schon korrekt festgestellt hast. Entweder du gehst arbeiten oder das Einkommen deines Mannes muss für euch alle reichen. Mann kann einen Kindergartenplatz auch einklagen, du hast ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch darauf. floe
indipendenzaa
Naja, das was ich bekommen hab, bzw noch bis April bekomme + Gehalt meines Mannes , geht gerade so auf ^^ Nagut, dafür müsste man dann aber wieder Geld in die Hand nehmen, oder ? Oder kann man sich vom Arbeitsmarkt freistellen lassen und dennoch auf 450 Euro Basis arbeiten gehen ? Die 12 Stunden pro Woche, denke ich kann eine Oma bestimmt überbrücken.. ^^ Eine Teilzeitbeschäftigung krieg ich halt nur mit den Omas nicht überbrückt ^^ Danke für deine schnelle Antwort
la-floe
dann arbeite ab April doch auf 450.- Basis. Es zwingt dich ja keiner, ALG 1 zu beantragen. Bzgl. Krankenkasse bist du doch in der Familienversicherung, oder? Freistellen vom Arbeitsmarkt, was soll das sein? Ist doch keiner verpflichtet, arbeiten zu gehen. Nur gibt es dann eben keine Leistungen. floe
Felica
Ohne AG keine EZ. Also bist du solange wie du möchtest halt Hausfrau. Da kannst du dich nirgends wo freistellen lassen. Alg1 greift nur wenn gesicherte Kinderbetreuung. Achtung, ist die Pause zwischen Tätigkeit und erneuten Bezug von Alg1 zu lang, erlischt der Anspruch evtl komplett. Oder wird nicht mehr auf Grundlage des vorherigen Gehalts berechnet sondern fiktiv.
Andrea6
Wenn der Mutterschutz bis 29.04.2019 geht ist das Kind doch noch gar nicht geboren.
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