Si30
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit in Elternzeit und habe zwei verschiedene Arbeitgeber. Bei einem bin ich für 23h/ Woche, bei dem anderen nur 6h/ Woche angestellt. Ich würde nun gern nach einem Jahr ausschließlich bei dem Arbeitgeber mit 6h arbeiten und bei dem "Hauptarbeitgeber" die elternzeit noch verlängern. Darf der Hauptarbeitgeber mir das verwehren? Ich muss schließlich bei ihm die Nebentätigkeit anzeigen. Herzlichen Dank und liebe Grüße!
Hallo, da Sie nur ein Jahr Elternzeit beantragt haben haben sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Ansonsten hat der Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit ja grundsätzlich genehmigt und deshalb ist das kein Problem. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Da du weniger als 24 Elternzeit gemeldet hast, muss dein Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen. Macht er das nicht, musst du wieder arbeiten gehen.
MamaausM
Kannst du. Allerdings hast du beim Hauptarbeitgeber keinen Anspruch auf Verlängerung der ez. Du hast in deiner erstmeldung nur 1 Jahr gemeldet. Wenn er nicht zustimmt, musst du arbeiten!
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