Darf Arbeitgeber die Elternzeit verlängern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Arbeitgeber die Elternzeit verlängern?

Ich bin im März d.J Mama geworden und bin bis Juli 22 in Elternzeit. Den August starte ich wieder in Vollzeit....baue allerdings 4 Wochen Urlaub ab, so dass ich am 5.September 22 wieder im Büro wäre in Teilzeit. Ist auch alles so mit dem Arbeitgeber besprochen/abgeklärt. Gesetz dem Fall ich würde nochmal Nachwuchs bekommen und Anfang September 22 würde mein neuer Mutterschutz beginnen - dürfte mein AG verlangen das ich meine erste Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz verlängere oder muss er mich quasi den August wieder anstellen (Urlaub) und mich dann im September wieder in Mutterschutz schicken?

von Heike.Etteldorf am 19.09.2021, 21:49



Antwort auf: Darf Arbeitgeber die Elternzeit verlängern?

Hallo, er kann Sie grds nicht zwingen, die EZ zu verlängern. Ansonsten warten Sie für die genaue Konstellation doch die neue Schwangerschaft ab. Es ist doch mehr als gewagt, jetzt schon von einem genauen Beginn des Mutterschutzes auszugehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2021



Antwort auf: Darf Arbeitgeber die Elternzeit verlängern?

nein, verlangen darf er das nicht. du wärst aber blöd, sorry, wenn du das nicht machst. denn wenn du erst vollzeit kommst, ist das dein alter vertrag, danach teilzeit, das ist eine dauerhafte, niczt rückgängig zu machende änderung deines arbeitsvertrages und somit wäre der futsch. im mutterschutz würdest du nur in teilzeit bezahlt. ich kenne ja deine gründe für den monat vollzeit nicht, sicherer für dich, auch bezüglich kündigungsschutz, der nämlich weg ist wenn die elternzeit endet wäre, die elternzeit bis zum 2. geburtstag bzw. einen tag davor laufen zu lassen, wenn der AG da jetzt noch zustimmt und dann teilzeit in elternzeit. dies kannst du dann auf einen tag vor dem mutterschutz beenden, hast deinen vollzeitvertrag noch im hintergrund, erhälst im mutterschutz vollzeit und hast weiterhin kündigungsschutz. einer weiteren verlängerung der elternzeit nach dem 2. geburtstag muss der AG nicht zustimmen, falls du nicht schwanger wirst und in der zeit kein mutterschutz beginnt.

von mellomania am 19.09.2021, 22:05



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