Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

Mir stehen doch eigentlich 3 Jahre Elternzeit zu oder verstehe ich da was falsch?Warum kann ich nach dem 1 Jahr kein 2 weiterhin beantragen bzw.beziehen?wenn ich schriftlich was einreichen würde beim Arbeitsamt,muss ich dann davon ausgehen 1 Jahr lang nur von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zu leben?

von Christinmrks am 07.02.2019, 20:11



Antwort auf: Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

Hallo, Ihnen steht keine Elternzeit zu, da Sie ja keinen Arbeitgeber haben. Frage ist, wie lange Sie freizustellen sind. Das hängt von den Bundesländern ab. Hier haben schon welche berichtet, dass sie aus Berlin sind und es dort gar nicht möglich ist, nach dem ersten Geburtstag freigestellt zu werden. In anderen Bundesländern ist das anders. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2019



Antwort auf: Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

haja. du hast ein jahr elterngeld. wenn du danach NICHT arbeiten möchtest da du dein kind selbst betreust, bekommst du logischerweise nichts, da du dem markt ja nicht zur verfügung stehst. der kindsvater ist für euch verantwortlich :-) und ohne Arbeitgeber hat man auch keine elternzeit, da ja keine stelle freigehalten werden muss.

von mellomania am 07.02.2019, 20:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

Ja, Du verstehst falsch das du Anspruch auf EZ hast. EZ steht nur Arbeitnehmern zu, jemand der keinen Arbeitgeber hat, hat keine EZ. Den in der EZ sichert der AG einem zu, das man als Arbeitnehmer überhaupt noch einen Job hat wenn man aus der EZ wieder kommt. Wo es nichts zu schützen gibt, braucht es auch keine EZ. Bei wem willst du also EZ melden wenn du keinen AG hast? Davon ab, auch ein Arbeitnehmer bekommt nach dem EG nichts mehr außer Kindergeld. Da muss man selbst Vorsorge treffen, oder eben innerhalb der EZ arbeiten gehen wenn der Partner nicht ausreichend gut verdient. EZ bedeutet ja nicht das man überhaupt nicht arbeiteten darf, das darf man sehr wohl. Wird zudem auch vorausgesetzt wenn man staatliche Mittel beziehen will. Seitdem es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag gibt, zahlen die wenigsten Ämter darüber hinaus. Einige geben sich zufrieden wenn man in TZ in den ersten 3 Jahren arbeitet, in anderen wird auch VZ verlangt. Hängt in erster Linie davon ab wie die Situation der Kinderbetreuung vor Ort ist und vom Sachbearbeiter. Willst du also länger daheim bleiben, dann geht das nur wenn Kindergeld und Unterhaltsvorschuss Wenn Unterhaltsvorschuss, dann scheint der Vater ja keine entsprechenden Mittel zu haben, sonst müsste er auch für dich Unterhalt zahlen. Alternativ, such dir einen TZ-Job, sorge für eine entsprechende Kinderbetreuung, mit der hast du dann evtl sogar anteilig Anspruch auf ALG1, und mit Glück bekommst du unterstützend Hartz4 dann. Mit viel Glück hast du auch einen Berater der dich bis zu 3 Jahre daheim lässt, drauf setzen würde ich aber nicht. Meistens machen die recht schnell Druck. Also, warum sollte es dir besser ergehen wie anderen Familien die sich nach dem Jahr EG auch die Frage stellen müssen, was nun? ich kenne kaum noch Familien die es sich leisten können, das wirklich länger wie ein Jahr jemand daheim bleibt. Egal ob das Paare sind oder Alleinerziehend.

von Felica am 07.02.2019, 20:28



Antwort auf: Elternzeit verlängern wenn man Hartz4 bezieht und keinen Arbeitgeber zuvor hatte

nicht leben. Das Amt zahlt zumindest Hartz 4 und damit die Wohnung. Das das kein Luxus ist, ist verständlich. Wie auch, dass das Amt nicht unterstützen wird, 3 Jahre sich nur ums Kind zu kümmern. Du könntest dein Kind ja fremd betreuen lassen. Rechtsanspruch besteht ja gesetzlich.

Mitglied inaktiv - 08.02.2019, 10:30



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