LinchenBienchen
Guten Tag Frau Bader. Meine Elternzeit läuft nach 15 Monaten regulär aus. Da wir keine passende Betreuung für unsere Tochter finden, werde ich nun erstmal auf 450€ Basis anfangen. Macht es Sinn zwecks Rentenansprüche oder anderen Gründen (?) die EZ auf drei Jahre zu verlängern und in dieser Zeit auf 450€ Basis zu arbeiten (gleicher AG)? Oder besser EZ ganz normal auslaufen lassen und danach trotzdem auf 450€ arbeiten? Was würden Sie empfehlen?
Hallo, Sie können parallel zum alten Vertrag in der EZ einen Minijob haben. Wenn Sie die EZ aber beenden u weiterhin nur Minijob arbeiten wollen, stellt sich die Frage, was mit dem Hauptvertrag ist. Der kann ruhen, das ist aber alles schwieriger als andersherum. Sie haben aber das Problem, dass es keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ gibt, da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein vollzeit Vertrag ist futsch, wenn du auf 450€ änderst. D.h später hast du keinen Anspruch auf Höherstufung. Auch sollte nr2 kommen, bekommst du nur nach mini job das Mutterschaftsgeld Einer Verlängerung der Elternzeit braucht der AG nicht zustimmen, weil deine Erstmeldung ja für die ersten 2 Jahre verbindlich war. Arbeite besser teilzeit in Elternzeit Evtl würde noch Brückenteilzeit in Frage kommen. Dein alter Vertrag ist dann auch nicht gefährdet
Felica
Auf jeden Fall verlängern wenn der AG zustimmt. Den in der EZ genießt du Kündigungsschutz, vorallen aber bleibt dein VZ-Vertrag erhalten der dann einfach weiter ruht. Ausserdem kannst du leichter wieder zurück in die nicht arbeitende EZ. Für die Rente werden so oder so 3 Jahre angerechnet, ausser du teilst dir diese mit deinem Mann. Problem ist aber di hast weniger wie 2 Jahte EZ bei der ersten Meldung eingereicht, der AG kann also die Verlängerung zustimmen, muss es aber nicht. Was man auch wissen sollte, kommt jetzt in der Ez ein weiteres Kind wird das Mutterschaftsgeld, sofern du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, nach dem VZ-vertrag berechbet der dann ja wieder in Kraft tritt. Kündigst du aber den VZ-Vertrag um nur noch den Minijob zu machen, entfällt das.
LinchenBienchen
Schon mal sehr lieben Dank für die Hilfe! Dann hoffe ich jetzt einfach mal auf die Einwilligung meines AGs. Schönes Wochenende!
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung