katrin030201
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 15 Monate alt. Ich habe nach seiner Geburt im Oktober 2014 eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Elterngeld habe ich bereits voll im ersten Jahr ausgezahlt bekommen. Seit diesem Jahr arbeite ich auf 450-EUR-Basis (also geringfügig beschäftigt) bei meinem Arbeitgeber. Ich muss kommenden Oktober wieder anfangen zu arbeiten. Wenn ich nun in diesem Jahr wieder schwanger werden würde, wäre es dann möglich die Elternzeit zu verlängern, sodass ich direkt von der Elternzeit in den Mutterschutz wechseln würde? Falls dies möglich ist, würde ich dann Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten Kind erhalten oder würde die momentan geringfügige Beschäftigung mit einbezogen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße
Hallo, Sie können ohne Zustimmung vom AG verlängern. Das EG bestimmt sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Da Du noch nicht schwanger bist, hast Du bisher November und Dezember mit 0€ jeweils und ab Januar die 450€. Bedeutet, Du solltest eher mehr arbeiten wenn Du mehr als den Mindestsatz von 300€ bekommen möchtest. Elternzeit verlängern bis zum Mutterschutz auf jeden Fall, um dann volles Mutterschutzgeld zu bekommen.
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