Mamaaaa
Hallo! Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun, nach fast zwei Jahren, habe ich beschlossen meine Elternzeit auf weitere 12 Monate zu verlängern. Ich habe mit meinem AG gesprochen und grundsätzlich sei es kein Problem. Sie meinte jedoch, dass wenn ich verlängere wird mein Anspruch auf meine Stelle entfallen. Ich bin Im Einzelhandel, in einem Shop Abteilungsleiterin. Was bedeutet das nun für mich? Habe ich nach der EZ keine Stelle mehr? Ist das rechtens? Können sie mir da weiterhelfen? Lg Laura
Hallo, Sie haben lt BEEG Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Tätigkeit. Liebe Grüße NB
mellomania
steht hierzu was in der stellenbeschreibung? du hast grundsätzlich das recht auf drei jahre elternzeit. ein nachteil darf dir nicht entstehen ABER ich kenne es , wenn man eine funktionsstelle hat, z.b. Rektorin oder konrektorin an einer schule, MUSS man im zweiten jahr zumindeste teilzeit arbeiten,dass die stelle einem erhalten bleibt. da müsste man wissen was in deinem elternzeitschreiben steht und was in deinem arbeitsvertrag zu dieser stelle steht.
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