Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern bei Agentur für Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern bei Agentur für Arbeit

jupala

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Hallo Fr. Bader, ich habe im Dez 2013 meine Tochter geboren und damals bei meinem AG für 2 Jahre - also bis Feb 2016 - Elternzeit genommen. Leider wurde ich aufgrund von Insolvenz im August 2014 gekündigt und bislang von der AfA freigestellt. Nun müsste ich mich im Feb bei der AfA arbeitslos melden, um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Oder bleibt der Anspruch automatisch bestehen, weil meine Tochter noch keine 3 J ist? Könnte ich die Arbeitslosigkeit umgehen, indem ich meine Elternzeit auf drei Jahre verlängere? Kann ich dies überhaupt bei der AfA tun? Ich bin außerdem wieder schwanger (noch sehr früh) und würde lieber zuhause bleiben, bevor ich mit der Arbeitsaufnahme wieder beginne. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Zeit! JupaLa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mich vorsichtshalber melden. Ich habe schon von Bundesländern gehört, wo sich die Agenturen auf den Standpunkt gestellt haben, das Kind kann mit 2 in die Betreuung (nach Ansicht der Agnetur hier nicht ok). Besser einmal zuviel melden als einmal zu wenig Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bleibt bestehen. Du musst Dich nirgendwo melden wenn Du keine Leistungen haben möchtest. Wenn das Kind nicht betreut ist, dann stehen Dir auch keine zu. Bist dann halt Hausfrau und solange Zuhause wie Du das möchtest.


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