myriamekici
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrere Fragen. Ich habe sie schon mal angeschrieben und war sehr glücklich mit ihrer Antwort. Jedoch haben sich mittlerweile weitere Fragen ergeben und hoffe sehr, dass sie mir helfen können. Zwischen dem Ende der Elternzeit für meine Tochter und dem Beginn des Mutterschutzes für mein Baby, mit dem ich jetzt schwanger bin, liegen 9 Tage. Zum errechneten ET des Babys wird meine Kleine 15-16 Monate alt sein Wie soll ich am Besten vorgehen? Ich hatte für meine Tochter 14 Monate Elternzeit beantragt, Wenn ich die Elternzeit für meine Tochter über den Mutterschutz hinweg verlängeren würde, welche Nachteile-außer dass der AG nicht den AG Anteil für das Mutterschutzgeld bezahlen müsste-würden mir entstehen? Würdie Krankenkasse trotzdem ihren Anteil von 13 Euro am Tag bezahlen? Was wäre mit dem Elterngeld? Wäre das vermindert? Was wäre mit dem Elterzeit für das 2.Kind? Soweit ich weiss, kann ich bei einer Verlängerung der Elternzeit nur 12 Monate verlängern. Wenn ich also die Elterzeit für meine Tochter über den Mutterschutz hinweg um 12 Monaten verlängern würde, könnte ich dann anschließend die Elternzeit für das 2.Kind nehmen oder würde mir hier etwas verloren gehen? Was wäre die klügste Vorgehensweise? Ich möchte meinem AG nicht unnötige Kosten aufbürden, um das Verhältnis nicht zu stören...Jedoch muss ich natürlich sehen, was auch für mich und meine Familie am Besten ist...Ich hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können.
Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Dann sollte man die EZ aber nur bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes nehmen - sonst verschenkt man MG. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Er hat keine Kosten. Bekommt alles von der Krankenkasse wieder. Verschenke doch bitte nicht so viel Geld. Es gibt 3 Möglichkeiten. Elternzeit exakt bis zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. ( das mit den 12 Monaten stimmt nicht ) Urlaubstage bis zum neuen Mutterschutz Arbeiten gehen bis zum neuen Mutterschutz Aber bitte nicht 3 Monate Gehalt verschenken !
luvi
Hallo, Am besten verlängerst Du die Elternzeit bis einen Tag vor Mutterschutzbeginn. Es stimmt nicht, dass man nur 12 Monate Elternzeit nehmen kann. Liebe Grüße Luvi
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