Christina1904
Sehr geehrte Frau Bader, Sie sind glaube ich meine letzte Hilfe ;-( Ich habe vor der Geburt meiner Tochter, 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt und er hat mir dies auch genehmigt. Aber dadurch das ich 2 Jahre zu Hause bleiben wollte habe ich nur ca. 350 € Elterngeld bekommen. Also überlegte ich mir meine Elternzeit auf 1 Jahr zu verkürzen um für die verbleibende Zeit mehr Elterngeld zu erhalten. Ich sprach vorher mit dem AG und er meinte :" Wir bekommen das schon irgendwie hin"! Vom Jugendamt aus war das kein Problem. Nun wollte ich mit meinen AG sprechen, weil im Januar meine kleine 1 Jahr alt wird. Ich kann halt nur ab 15:30 Uhr arbeiten, weil ich meine Tochter betreuen muss und erst arbeiten kann wenn mein Mann von der Arbeit kommt. Das ist an sich bei mir auf Arbeit überhaupt gar kein Problem, da ich in der Systemgastronomie tätig war und man da eigentlich froh ist wenn jemand Abends arbeiten kann. Das Gespräch mit dem AG (was nach einem Teammeeting statt fand) kam eigentlich nur heraus, das sie meiner Verkürzung der Elternzeit nicht mehr zustimmt, weil ich eh keine 40h/Woche arbeiten könnte durch die kleine und das sie von mir genervt ist weil ich vorzeitig in die Firma zurück will. Weil Sie ja eigentlich geplant hat das ich 2 Jahre nicht da bin. Sie versuchte gleichzeig mir irgendwelche Sachen zu unterstellen und mir klar zu machen das es eh schlecht ist mit kleinen Kind in der Systemgastro. Was mach ich nun? Ab Januar bin ich laut Jugendamt wieder berufstätig und bekomme kein Elterngeld mehr und laut AG noch in Elternzeit. Soll ich besser vorher Kündigen? weil ich weiß das es eh nicht mehr klappen wird und ich damit viel ärger aus dem weg geh? steht mir dann ALG 1 zu? Vielen Dank im voraus
Hallo, Sie verwechseln EG u EZ. Haben Sie das EG aus 24 Monate gesplittet? Wielange haben Sie EZ beantragt? Sorry, ich werde aus Ihrem Posting gar nicht schlau Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Sorry, aber was hat denn das Jugendamt damit zu tun ? Das schnall ich nicht. Eigentlich müssen sie Dir Teilzeit IN Elternzeit ermöglichen, können nur ablehnen wenn er betrieblich begründet werden kann. Aber ob man das einklagen will bei so einer Stimmung ? Du kannst natürlich jederzeit woanders arbeiten nach den 12 Monaten Elterngeld, denn danach würde nur noch die 2. Rate ausbezahlt, der eigentliche Bezug ist vorbei. Wenn Du selbst kündigst, wirst Du eine Sperre beim ALG1 bekommen, daher wäre es besser wenn sie Dich kündigt. Alternative und sicherer Weg wäre beim aktuellen Arbeitgeber das 3. Jahr noch ranzuhängen an Elternzeit und zeitgleich die Erlaubnis holen woanders Teilzeit zu arbeiten. Wenn Deine Chefin Dich selbst nicht beschäftigen will, dann sollte sie ihr ok geben. So sicherst Du Dir Job 1 und kannst woanders überbrücken. Wenn es Dir dann woanders besser gefällt, kannst ja Job 1 immer noch kündigen.
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