Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

Hallo Frau Bader, meine Tochter wird nächsten Sommer ein Jahr alt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jedoch möchte ich mir eine neue Arbeitsstelle suchen, da mein jetziger Arbeitsplatz durch Umzug zu weit entfernt ist. Ich würde gerne, wenn meine Tochter 1,5 Jahre ist wieder arbeiten gehen. Wie gehe ich hier vor? Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber wäre 1 Monat. Was würde mit meinem Resturlaub passieren? Im voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

von Maus1511 am 10.11.2018, 07:14



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

Hallo, besser ist es, wenn Sie mit Zustimmung des alten AG in der EZ TZ bei einem anderen Ag arbeiten. Kündigen würde ich dann zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2018



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

Ich würde mir die Erlaubnis vom alten AG holen und Teilzeit ( du darfst bis zu 30h/Woche) arbeiten.). Warum die EZ mit allen ihren Vorteilen abbrechen? flo

von la-floe am 10.11.2018, 08:52



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

Entweder so wie Vorschreiberin oder Bsp. du möchtest VZ ab 1.2.20 wieder arbeiten und hast noch 1 Monat Resturlaub. Methode 1 Beende die EZ vorzeitig zum 31.12.19. Verweise darauf, dass du im Januar 20 deinen Resturlaub nehmen wirst (somit volles Gehalt). Das lass dir schriftlich geben, dass es geht. Das Ganze beantragst du schon im Juni 19. Frühzeitig. Im Dezember schickst du dann deine Kündigung dahin welche ab dem 1.2.20 in Kraft tritt. Du wärst damit auf der sicheren Seite. Natürlich könntest du, wenn dein AG dir o.g. schon im Juli schriftlich gibt, im August kündigen. Du kannst das Ganze auch später machen. Wichtig ist erst das Eine (Urlaub), dann das Andere (Kündigung). In dem Fall hättest du für den Urlaub vollen Lohn. Methode 2 Bei o.g. Beispiel spätestens im Dezember kündigen. Resturlaub soll dir ausgezahlt werden. Im Regelfall muss dein AG das machen. Je nach AG kann das aber schwierig werden. Ggf. mit Anwalt nachhelfen.

von Ani123 am 10.11.2018, 23:49



Antwort auf: Elternzeit verkürzen und neuen Job beginnen

EZ vorzeitig beenden geht nur in drei Fällen: 1. Härtefall, weil zB wegen Trennung 2. Wegen erneutem Mutterschutz 3. Wenn der AG zustimmt. Ansonsten gilt, zum EZ ende beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Vor oder nach EZ die welche im Vertrag steht. restlicher Urlaub wird ausgezahlt sofern er vorher nicht genommen werden kann. Falls aber beim anderen AG nicht VZ gearbeitet werden soll sondern weniger wie 30 Std, sollte man immer erst prüfen ob der Ag nicht das OK gibt in der EZ woanders zu arbeiten. Kündigen ist die schlechteste Variante. Auch weil wenn es danach mit dem neuen AG nicht so läuft, weitere Nachteile entstehen.

von Felica am 11.11.2018, 13:25



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