Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Vater

Frage: Elternzeit Vater

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit bis 30.09.18. Der Vater meines Sohnes möchte auch noch die 2 Monate Elternzeit (mit Elterngeld) nehmen. (Ab 24.09. - 23.11.18, Geburt war 23.09.17) Den Antrag bei seinem Arbeitgeber für seine Elternzeit stellen wir frühestens 8 Wochen und spätestens 7 Wochen vor dem Beginn (also dem 24.09.18) SEINER Elternzeit, ist das so richtig? Oder hätten wir den gleich mitstellen müssen als ich meine Elternzeit für mich beantrag habe? Ich bin etwas verwirrt, da ich nun lese man muss sich ja für 2 Jahre festlegen usw. nicht dass wir seine Elternzeit nun schon letztes Jahr hätten mit festlegen müssen. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das kann er so machen. Unter Berücksichtigung des Tippfehlers ist das alles o. k. Liebe Grüße NB


Rotkehlchen

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Die Ankündigungsfristen für das Elternzeitverlangen gelten für jeden Elternteil individuell, also nein, dein Mann hätte seine Elternzeit nicht gleichzeitig mit deiner geltend machen müssen.


Rotkehlchen

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Die Ankündigungsfristen für das Elternzeitverlangen gelten für jeden Elternteil individuell, also nein, dein Mann hätte seine Elternzeit nicht gleichzeitig mit deiner geltend machen müssen.


luvi

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Hallo, Wenn er Elterngeld möchte, muss er die Elternzeit ab dem 23.09. bis 22.11. nehmen. Der neue Lebensmonat fängt mit dem Geburtstag an. LG luvi


Sternenschnuppe

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Es müssen volle Lebensmonate sein. 23.09 - 22.11. ist nur möglich.


Mitglied inaktiv

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Danke für die vielen kurzfristigen Antworten. Mir ging’s eigentlich nur um die Fristen... aber ich hätte jetzt schon gedacht dass er ab dem 24.09. beantragen muss, wie es oben in einer Antwort ja schon hieß das Lebensmonat beginnt mit denn geburtstag und der ist ja der 24.09. .... mein Elterngeld endet ja auch am 23.09.


Sternenschnuppe

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Seine und deine Elternzeit sind unabhängig voneinander. Acht Wochen davor und ihr seid auf der sicheren Seite.


luvi

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Hallo, Wenn die Geburt am 23.09. war (wie du im Ausgangsposition geschrieben hast), dann ab 23. beantragen, wenn er am 24. geboren wurde, ab 24. Vielleicht hast du dich ja auch verschrieben. Die Frist zur Beantragung beträgt 7 Wochen vor Antritt. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Lieben Dank! Da hab ich echt nen Tippfehler im Geburtstag !!!


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