Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Vater/2 Monate / ohne Teilzeit zu arbeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Vater/2 Monate / ohne Teilzeit zu arbeiten

Katzen

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Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 31.08.2015 zu Welt gekommen, mein Mann möchte nun im Monat Juni und August Elternzeit nehmen: 31.05.-30.06.2016 31.07.-30.08.2016 Nun will sein Arbeitgeber Ihm aber für diese beiden Monate den Urlaub streichen (5 Tage). Meinem Kollegen in meinem Unternehmen wurde aber kein Urlaub abgezogen und das hat mir auch nun meine Personalabteilung mitgeteilt, dass das Unternehmen von meinem Mann das auch nicht darf. Aber wer hat nun Recht und wo kann ich etwas schriftliches her bekommen darüber??? Mittlerweile bin ich echt verzweifelt und mein Mann hat schon gar keine Lust mehr auf die Elternzeit, weil man einem immer nur Steine in den Weg legt und keiner einem richtig helfen will oder kann. Über eine fachgerchte Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Monate, in denen man komplett in EZ ist, darf gekürzt werden - hier als Juni. Liebe Grüße NB


desireekk

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Nunja... wie die Regelungen zum Urlaub finden sich im BEEG. Und nein, der Ag kann ihm den Urlaub nicht kürzen, wenn die EZ so genommen wird wie angegeben. Warum er aber "keine Lust" mehr hat, nur wegen 5 Urlaubstagen mehr oder weniger... Immerhin ist es doch so, dass er 2 Monate "Urlaub" bekommt und sich bezahlt ausschließlich um sein Kind kümmern kann... Und "Steine in den Weg legen" finde ich etwas heftig hier... der AG hat halt vermutlich keinen Plan und muss einfach mal den Gesetzestext verstehen. Gruss D


Sternenschnuppe

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Den ist er ja komplett in Elternzeit. Da er am 31. August arbeiten geht, steht ihm der Urlaub für August komplett zu. Gestrichen wird nur bei ganzen Monaten.


sternenfee75

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Urlaub wird gekürzt für jeden Monat, den man komplett in EZ ist. Da der Juni 30 Tage hat, trifft es dort zu. Für den Aug darf nicht gekürzt werden. Bei anderen war es nicht der Fall, weil der Geburtstag nicht auf den Monatsletzten bzw ersten fiel.


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