Chris81
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Die Geburt des Kindes fällt auf den 1. des Monats. Der Vater möchte 2x einen Monat Elternzeit nehmen, bspw. im Juni und September. Normalerweise richtet man sich nach dem Lebensmonat des Kindes, also im Bsp. wäre die Zeit vom 01.06.-30.06. sowie vom 01.09.-30.09. zu beantragen. "Problem" ist nun, das die meisten AG den Urlaub kürzen, wenn man einen kompletten Kalendermonat nicht arbeitet. Welche Auswirkungen (wenn es überhaupt möglich ist) ergehen sich, wenn man die Elternzeit nun vom 02. bis zum 01. des Folgemonats beantragt und am 1. einen Tag arbeiten geht. Geht dies und kann es zu Problemen bei der Berechnung / Zahlung des Elterngeld kommen? Vielen Dank und viele Grüße, Chris
Hallo, man muss sich an die Lebensmonate halten. Leider. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Enthält keinen Lebensmonat, somit keine Auszahlung des Elterngeldes.
Mitglied inaktiv
Alternative wäre zB auch, der Vater halbiert sein Elterngeld und nimmt 4 Monate Elternzeit. Geht aber in dieser Zeit halt Teilzeit arbeiten. Je nachdem ob Elterngeld oder Elterngeld Plus wird der Verdienst dann teils zum Elterngeld angerechnet. Er darf halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten um Elterngeld und auch Elternzeit-Ansprüche zu erfüllen. Oder man "pfeift" halt auf die Urlaubstage.
Chris81
@Sternenschnuppe: wie meinst du das? Kind wird z.B. am 1.9.15 geboren und 2016 will der Vater im Juni und September Elternzeit nehmen. Die Frage ist nun, ob man immer den Lebensmonat nehmen muss, also 1.-30.6.16 und 1.-30.9.16 oder dies auch um einen Tag verschieben kann, damit der Urlaub nicht gekürzt wird. Wenn möglich, ob dies Auswirkungen auf das Elterngeld für diese beiden Monate hat.
sternenfee75
Für das EG muss man immer volle Lebensmonate nehmen. Da würde ich lieber auf die paar Urlaubstage verzichten
malini
Es geht hier wahrscheinlich um 4 Urlaubstage im Vergleich zu 2 Monaten frei - findest du nicht, dass man das einfach dann so hinnehmen sollte, nur weil das Kind "blöderweise" am 1. zur Welt kam??
Sternenschnuppe
Ich habe die Frage verstanden. 02.-01. ist aber kein Lebensmonat bei Geburt am 01. Da sind die Urlaubstage weg. So wie bei den Frauen eben auch in Elternzeit.
Chris81
@malini: Du hast Recht, es geht "nur" um 5 Tage, aber es war auch nur eine Frage da sowohl ich froh wäre eine Woche mehr mein Kind "rund um die Uhr" zu sehen und meine Frau hätte sich sicher auch gefreut :-)
Chris81
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich hatte heute bei unserer EG-Stelle nachgefragt. Hier heißt es, ich kann die 2 Monate anstatt vom 1.-30. auch vom 2.-1. nehmen. Der eine Tag würde dann in die Berechnung des EG für die 2x 4 Wochen eingerechnet. Jetzt ist die Verwirrung ganz komplett :-)
Mitglied inaktiv
DAS !!!! würde ich mir dann schriftlich geben lassen.
Chris81
Ja das auf jeden Fall. Aber auf der anderen Seite klingt es schon logisch wenn ich länger darüber nachdenke. Mein Fehler war glaube ich, dass ich EG und EZ immer in Verbindung miteinander gesehen habe. Aber das EG ist immer auf den Lebensmonat des Kindes bezogen, in unserem Fall also vom 01.-30. des Monats, aber die EZ kann ich doch frei wählen. Andersrum ist es noch deutlicher: Geburt ist z.B. an einem 10., also EG Bezug immer vom 10.-09. gerechnet. Jetzt gibt es doch sicher viele Arbeitgeber, die möchte das ihr Mitarbeiter seine EZ auf den Kalendarmonat bezieht.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 25.10.2012 geboren. Ich möchte Elterngeld für 12 Monate beziehen, unabhängig davon aber etwas länger, nämlich bis zum 31.10.2013 Elternzeit nehmen. Mein Arbeitgeber behauptet, Elternzeit könne ebenfalls nur für volle Lebensmonate beansprucht werden und hat meine Elternzeit bis zum 31.10.2013 abgelehnt (ak ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit