Chris81
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Die Geburt des Kindes fällt auf den 1. des Monats. Der Vater möchte 2x einen Monat Elternzeit nehmen, bspw. im Juni und September. Normalerweise richtet man sich nach dem Lebensmonat des Kindes, also im Bsp. wäre die Zeit vom 01.06.-30.06. sowie vom 01.09.-30.09. zu beantragen. "Problem" ist nun, das die meisten AG den Urlaub kürzen, wenn man einen kompletten Kalendermonat nicht arbeitet. Welche Auswirkungen (wenn es überhaupt möglich ist) ergehen sich, wenn man die Elternzeit nun vom 02. bis zum 01. des Folgemonats beantragt und am 1. einen Tag arbeiten geht. Geht dies und kann es zu Problemen bei der Berechnung / Zahlung des Elterngeld kommen? Vielen Dank und viele Grüße, Chris
Hallo, man muss sich an die Lebensmonate halten. Leider. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Enthält keinen Lebensmonat, somit keine Auszahlung des Elterngeldes.
Mitglied inaktiv
Alternative wäre zB auch, der Vater halbiert sein Elterngeld und nimmt 4 Monate Elternzeit. Geht aber in dieser Zeit halt Teilzeit arbeiten. Je nachdem ob Elterngeld oder Elterngeld Plus wird der Verdienst dann teils zum Elterngeld angerechnet. Er darf halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten um Elterngeld und auch Elternzeit-Ansprüche zu erfüllen. Oder man "pfeift" halt auf die Urlaubstage.
Chris81
@Sternenschnuppe: wie meinst du das? Kind wird z.B. am 1.9.15 geboren und 2016 will der Vater im Juni und September Elternzeit nehmen. Die Frage ist nun, ob man immer den Lebensmonat nehmen muss, also 1.-30.6.16 und 1.-30.9.16 oder dies auch um einen Tag verschieben kann, damit der Urlaub nicht gekürzt wird. Wenn möglich, ob dies Auswirkungen auf das Elterngeld für diese beiden Monate hat.
sternenfee75
Für das EG muss man immer volle Lebensmonate nehmen. Da würde ich lieber auf die paar Urlaubstage verzichten
malini
Es geht hier wahrscheinlich um 4 Urlaubstage im Vergleich zu 2 Monaten frei - findest du nicht, dass man das einfach dann so hinnehmen sollte, nur weil das Kind "blöderweise" am 1. zur Welt kam??
Sternenschnuppe
Ich habe die Frage verstanden. 02.-01. ist aber kein Lebensmonat bei Geburt am 01. Da sind die Urlaubstage weg. So wie bei den Frauen eben auch in Elternzeit.
Chris81
@malini: Du hast Recht, es geht "nur" um 5 Tage, aber es war auch nur eine Frage da sowohl ich froh wäre eine Woche mehr mein Kind "rund um die Uhr" zu sehen und meine Frau hätte sich sicher auch gefreut :-)
Chris81
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich hatte heute bei unserer EG-Stelle nachgefragt. Hier heißt es, ich kann die 2 Monate anstatt vom 1.-30. auch vom 2.-1. nehmen. Der eine Tag würde dann in die Berechnung des EG für die 2x 4 Wochen eingerechnet. Jetzt ist die Verwirrung ganz komplett :-)
Mitglied inaktiv
DAS !!!! würde ich mir dann schriftlich geben lassen.
Chris81
Ja das auf jeden Fall. Aber auf der anderen Seite klingt es schon logisch wenn ich länger darüber nachdenke. Mein Fehler war glaube ich, dass ich EG und EZ immer in Verbindung miteinander gesehen habe. Aber das EG ist immer auf den Lebensmonat des Kindes bezogen, in unserem Fall also vom 01.-30. des Monats, aber die EZ kann ich doch frei wählen. Andersrum ist es noch deutlicher: Geburt ist z.B. an einem 10., also EG Bezug immer vom 10.-09. gerechnet. Jetzt gibt es doch sicher viele Arbeitgeber, die möchte das ihr Mitarbeiter seine EZ auf den Kalendarmonat bezieht.
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