Mitglied inaktiv
Letztes Jahr ist unsere Kleine geboren und ich habe für ein Jahr Elternzeit genommen! Im September wollte ich wieder arbeiten gehen. Jetzt hat sich bei uns das 2 Kind ungeplant angemeldet. für unsere Kleine haben wir ab September auch schon einen Betreuungsplatz. da wir das Geld gut gebrauchen könnten, würde ich gerne wieder arbeiten bis zum Mutterschutz. Ich werde allerdings genau wie in der ersten Schwangerschaft wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen! Wie Verhalte ich mich nun am Besten und wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Hallo, wo ist denn das Problem? Sie könnten nur den Betreuungsplatz verlieren, weil Sie ja zu Hause sind u das Kind selber betreuen können Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Glückwunsch erstmal ! Ich würde nun erstmal in Ruhe die ersten Untersuchungen abwarten, bis September ist ja auch noch Spielraum. Dann, wenn alles gut ist, vom FA das BV ausstellen lassen und den Arbeitgeber dann informieren. Du bekommst dann ab September genau den gleichen Lohn wie im BV zuvor. Kündigungsschutz hast Du eh. Alles Gute
Hallo, wo ist denn das Problem? Sie könnten nur den Betreuungsplatz verlieren, weil Sie ja zu Hause sind u das Kind selber betreuen können Liebe Grüsse, NB
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