Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und nochmal schwanger!!!

Frage: Elternzeit und nochmal schwanger!!!

Karouma

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Sehr geehrte Frau Bader, habe 2 Jahre Elternzeit genommen und diese enden am 10.05.2013. Habe vor ein paar Monaten mit mein AG gesprochen über mein Rückkehr. Da ich aber nur in Teilzeit wieder arbeiten kann, teilte er mir mit; dass er mir meine ursprüngliche Arbeitstelle nicht in Teilzeit anbieten kann, und da die wirtschaftlich Lage nicht so gut ist (hat im Dezember 2 Mitarbeiter deswegen entlassen), kann er mir auch keine andere Stelle anbieten. Habe gestern erfahren, dass ich schwanger bin (6 Woche). Vorrauss. ET ist der 21.09.2013. Was nun? Was gibt es für Möglichkeiten? Wie wird d. Elterngeld für 2 Kind berechnet? Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zu den nächsten stellt sich die Frage, ob Sie einen Anspruch offene Teilzeittätigkeit haben. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betriebliche Gründe entgegenstehen. wenn Sie keinen Anspruch haben, müssen Sie selber kündigen, dies geht auch in der Schwangerschaft, wenn sie ihren Vollzeitjob nicht ausüben können. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn Teilzeit nicht geht und er das begründen kann, dann bleibt Dir nur Vollzeit zu arbeiten oder aber selbst zu kündigen. Elterngeld ist immer 12 Monate vor neuem Mutterschutz, wobei alles nach dem ersten Jahr von Kind 1 ohne Einkommen als Nullrunde zählt.


Karouma

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Hallo Sternenschnuppe, Danke für die schnelle Antwort. Also, Vollzeit arbeiten kann ich nicht. Kündigen wäre eigentlich ja nicht so gut, oder? Habe ja da keinen oder einen Sperrfrist bei der Arge. Darf ich überhaupt kündigen, ich bin ja schwanger? Oder können wir einen Aufhebungsvertrag machen?


Sternenschnuppe

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Mir fällt noch was ein. Du kannst das 3. Jahr Elternzeit nehmen, beziehungsweise exakt bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern. Dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld. Dich dann teilzeitarbeitslos melden, weil Dein AG Dir nichts anbieten kann. Dann bekommst Du auch ALG1 , also den Teilzeitsatz, zum Mutterschutz volles Mutterschutzgeld und danach hast dann Elternzeit für Kind 2 und kannst in Ruhe schauen wie es weiter geht. ALG1 ist Lohnersatz und zählt beim Elterneld als Nullrunde, aber vielleicht fidest Du ja auch noch was befristetes bis dahin. Alles Gute.


Karouma

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zum Verständnis nochmal: ich informiere mein AG über meine neue Schwangerschaft, dann Elternzeit (1. Kind) verlängern bis einen Tag vor neuem Mutterschutz. Danach teilzeitarbeitslos melden. Habe dann einen Anspruch auf ALG 1 (Teilzeitsatz) bis Geburt 2. Kindes und danach 1 Jahr Elterngeld für 2. Kind mit mindestsatz (300,-). Richtig? Bevor ich mich arbeitslos melde, muss ich da einen Aufhebungsvertrag mit AG machen, oder wie funktioniert das? Die Arge braucht ja irgendwas? Vielen Dank


IngoAC

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Moin, nein! Alles nur nicht kündigen. Schritt 1: Verlängern der Elternzeit bis 1 Tag vor Mutterschutz. Schritt 2: Beim Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit beantragen. Schritt 3: Arbeitgeber lehnt aus wichtigem Grund ab. Schritt 4: Mit der Ablehnung meldest du dich bei beim Arbeitsamt und beantragst ALG1 für die beantragte Teilzeit bei deinen AG bis 1 Tag vor dem Mutterschutz. Schritt 1,5: du erzählst deinem Chef das er das Mutterschutzgeld über die Umlage 2 von der Krankenkasse zurück erhält (er erhält meines wissens sogar mehr als er für dich bezahlt in der Zeit). Also bloß nich kündigen. LG Ingo


Sternenschnuppe

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Richtig verstanden :-) Obwohl ich anrate die Schwangerschaft erst nach Bestätigung der Elternzeitverlängerung zu outen. Könnte Stress sparen. Du lässt Dir vom Arbeitgeber einfach bestätigen, dass er Dich nicht in Teilzeit einsetzen kann. Diese Bescheinigung reicht dann dem Arbeitsamt aus, und Du bekommst den Teilzeitanteil ALG1 ! Kein Aufhebungsvertrag etc. , Du hältst Deinen Hauptarbeitsvertrag so wie er ist. Dann reichst Du beim Hauptarbeitgeber die Bescheinigung vom Arzt ein, über Schwangerschaft , somit bekommst Du dann ( Dein erster Arbeitstag muss der 1. Tag des Mutterschutzes sein ) , also Elternzeitverlängerung bis einen Tag zuvor. den vollen Mutterschutzlohn ! So besser erklärt hoffe ich.


Karouma

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Die FÄ hat mir am 22. die Bescheinigung schon ausgestellt. Muss ich dem Arbeitsamt nicht direckt auch darüber informieren, wenn ich ALG 1 beantrage?


Karouma

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also, muss ich dem Arbeitsamt direkt über die Schwangerschaft informieren? Vielen Dank für die Antwort


Sternenschnuppe

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Nö, Du bist ja nur schwanger und nicht krank :-) Ich würde da gar nix sagen, Du bist arbeitswillig in Teilzeit, das ist alles was wichtig ist. Wenn jemand fragt würde ich nicht lügen, aber klarstellen dass das ja am Arbeitswillen nix ändert. Ob Du dann was bekommst für die kurze Zeit ist eine andere Frage, aber DU erfüllst alle Vorraussetzungen fürs ALG 1


Karouma

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also informiere ich das Arbeitsamt erst nach dem ich den AG informiert habe, weil ich ja Anspruch auf ALG 1 nur bis zum Mutterschutz habe? Richtig? Sorry, für die vielen Fragen, aber ich möchte halt nix falsch machen


Sternenschnuppe

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Ich würde es einfach ganz normal beantragen bis zum Ende der dann genommenen Elternzeit. Länger brauchst Du es ja auch nicht, da Du dann Mutterschutzlohn bekommst.


Karouma

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also sobald ich dann den AG über meine Schwangerschaft informieren, verlängert sich die Elternzeit automatisch bis 1 Tag vor den neuen Mutterschutz? oder muss ich diese auch schriftlich beim AG beantragen?


Karouma

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wird die Elternzeit automatisch bis zum 1 Tag vor den neuen Mutterschutz verlängert, sobald ich den AG über meine Schwangerschaft informiert habe? Oder muss ich diese schriftlich beim AG beantragen?


Sternenschnuppe

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Hab ich doch oben schon genau geschrieben. Einfach verlängern bis einen Tag vor Mutterschutz und um Bestätigung bitten. Danach würde ich erst über die Schwangerschaft informieren.


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