canan
Hallo liebe Frau Bader habe Nov. 2009 von meinem Chef für berufliche und auch private Zwecke ein Auto geleast bekommen. Dafür bezahle ich 1% steuer. Nun sagte mir aber mein Chef, dass ich im Mutterschutz und in der Elternzeit das ganze mehr versteuern müsste. Ist das richtig?Können Sie mir was näheres dazu sagen. Liebe Grüsse
Hallo, eigentlich haben Sie in der EZ gar keinen Anspruch auf den Wagen. Wie Sie ihn versteuern müssen, weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau - bin kein Steuerberater. Rufen Sie doch mal Ihren Sachbearbeiter beim FA an. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, sei froh dass Du das Fahrzeug dann trotzdem haben kannst. Ich mußte mein Fahrzeug ganz abgeben :( LG Sabine
desireekk
Hallo, in Mutterschutz steht Dir das KfZ zu ganz normalen Konditionen zu, ich weiß nichts von einer anderen Versteuerung. Wobei eigentlich die km zw. Wohnung- und Arbeittsstätte wegfallen müssten. Sieht die im der Firma geltende Dienstwagenregelung jedoch eine explizite Regelung bei Urlaub, Krankheit und Muschu vor, gilt eben das dort vereinbarte. Ansonsten wurde höchstricherlich entscheiden, dass der Neu-Mutter das KfZ bis zum Ende Muschu zusteht. Anders könnte das in der Elternzeit aussehen, da Du während eines ruhenden Arbeitsvertrag eigentlich keinen Anspruch auf ein Firmenkfz hast. Hab grad gegoogelt: Wenn Du das KfZ in der Elternzeit behälst, gilt das als Lohn (Sachbezug), und wird Dir am Elterngeld gegengerechnet. Oder wie soll denn da die Versteuerung aussehen nach meinung Deines AG? Viele Grüße Désirée
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