anja8181
Hallo Frau Bader, ich habe einen 5jährigen Sohn der seit Montag krank ist. Unsere KiÄ stellte meinem Mann keinen Krankenschein aus, da ich mit meiner 4 Monate alten Tochter ja eh zu Hause bin. Leider bin ich aber selber krank (starker Schwindel, heftige Erkältung) und ich kann mich kaum um mein Baby kümmern da ich immer wieder von Schwindelanfällen geplagt bin. Muss ich mich selber krankschreiben lassen, damit mein Mann den Krankenschein für unseren Großen kriegen kann. (So die Auskunft der KiÄ und meiner KK). Meine HÄ meinte das wäre völliger Quatsch. Vielleicht noch wichtig: Wir haben unterschiedliche KK, beide gesetzlich und die Kinder sind bei mir versichert. Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Anja
Hallo, der Vater kann nur Kinderkrankentage nehmen, wenn iemand anderes auf das Kind aufpassen kann. Da Sie ja auf das kleine Kind aufpassen, brauchen Sie ein Attest, dass dies zZ nicht möglich ist. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. dessen, ob uns "Kind krank"-Tage während der Elternzeit-Partnerschaftsmonate zustehen. Unsere Situation ist konkret folgende: Mein Mann arbeitet 30 Wochenstunden und ist an zwei Tagen in der Woche daheim, ich arbeite 25 Wochenstunden und bin an den anderen drei Tagen daheim. Zusätzlich arbeiten wir je ...
Nach ca 1,3 Jahren Elternzeit läuft diese demnächst aus. Wenn das Kind nun aufgrund einer Erkrankung nicht in eine Betreuung kann ist dann eine Verlängerung der Elternzeit möglich auch wenn die 7-Wochen-Frist bereits verstrichen ist? Sozusagen als Härtefall? Gilt eine Verlängerung der Elternzeit als erneuter Abschnitt oder zählt die Verlängerung zu ...
Nach ca 1,3 Jahren Elternzeit läuft diese aus. Wenn das Kind nun aufgrund einer Erkrankung nicht in eine Betreuung kann ist dann eine Verlängerung der Elternzeit möglich auch wenn die 7-Wochen-Frist bereits verstrichen ist? Sozusagen als Härtefall? Angenommen es handelt sich um eine länger dauernde Erkrankung unklarer Länge. Gilt eine Verlängerung ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt