Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind krank nach Elternzeit

Frage: Kind krank nach Elternzeit

Junikäfer

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Nach ca 1,3 Jahren Elternzeit läuft diese aus. Wenn das Kind nun aufgrund einer Erkrankung nicht in eine Betreuung kann ist dann eine Verlängerung der Elternzeit möglich auch wenn die 7-Wochen-Frist bereits verstrichen ist? Sozusagen als Härtefall? Angenommen es handelt sich um eine länger dauernde Erkrankung unklarer Länge. Gilt eine Verlängerung der Elternzeit als erneuter Abschnitt oder zählt die Verlängerung zu dem bereits genommenen Abschnitt der Elternzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das klappt nur, wenn der Ag zustimmt, da Sie sich am Anfang für weniger als 2 Jahre beantragt haben. Liebe Grüße NB


mellomania

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der AG muss der verlängerung der EZ nicht zustimmen, da du dich für die ersten beiden jahre fest erklären musstest und dies auch getan hast. auch hier fehlen fakten! geht es um einen kh aufenthalt, um kur, um therapien. hatte ja unten schon geschrieben dass man mit annahmenen nicht helfen kann, sondern genaue fakten hermüssen um eben zu schauen ob härtefall oder nicht!


Dojii

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Da du weniger als 24 Monate Elterngeld beantragt hattest, brauchst du für die Verlängerung die Zustimmung deines Arbeitgebers. Du hast kein Recht auf eine Verlängerung. Dieses Recht hast du erst wieder ab dem 2. Geburtstag deines Kindes. Wenn der Arbeitgeber also ablehnt (er muss es auch nicht begründen), dann kannst du die Elternzeit nicht verlängern. Sollte der Arbeitgeber zustimmen und die neue Elternzeit hängt sich ohne Unterbrechung direkt an die alte, gilt beides zusammen weiterhin als ein Abschnitt.


KielSprotte

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Wie auch Frau Bader bereits schrieb – ohne nähere Informationen kannst du hier wohl keine Hilfe bekommen. Da müsstest du schon einmal „Roß und Reiter“ nennen. Allerdings: Warum nimmst du keinen Kontakt zu deinem AG auf und erklärst ihm deine Situation? Wie dir bereits mehrere Antworten aufzeigen, geht es hier nicht um die 7-Wochen-Frist ja oder nein, sondern darum, dass du grundsätzlich kein Anrecht auf Verlängerung hast ohne dass dein AG zustimmt. Allerdings wird dein AG auch kein Interesse daran haben, dass du an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst und dann vielleicht öfter mit „Kind krank“ ausfällst. Seine Zustimmung brauchst du eh für eine Verlängerung. Darum nochmals mein Rat, sprich mit dem AG und zwar lieber heute als morgen, denn je näher die Ende deiner EZ ist, umso weniger amüsiert wird er sein, da er dich ja wahrscheinlich bereits eingeplant hat und auch Ersatz benötigt.


Felica

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Härtefall greift nicht weil für Härtefall fehlen die Fakten. Es gibt Härtefälle, aber die gelten eher wenn die EZ beginnt. Wegen einer simplen Erkrankung greift eh kein Härtefall. Ist es keine simple Erkrankung, greifen womöglich andere Mechanismen. 7 Wochen Frist ist nur dann von Belang wenn der AG auf diese besteht. Er ist nicht verpflichtet die 7 Wochen einzuhalten. Theoretisch kann er auch sagen sein OK geben wenn du ab morgen EZ willst. Da du weniger wie 2 Jahre mitgeteilt hattest hast benötigst du die Zustimmung des AG. Er kann ohne Begründung der Verlängerung widersprechen. Wenn du verlängerst wird der AG das kaum machen wenn unklar wie lange. Auch der will sicherlich sowas wie ein Zeitpunkt x haben Verlängerung wäre kein neuer Abschnitt. Also wie gehabt, rede mit dem AG denn darum kommst du so oder so nicht drumherum. Wenn er die EZ verlängert, dann ist es ihm sicherlich auch egal ob da 7 Wochen eingehalten werden.


Strudelteigteilchen

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Diese Detailversessenheit ist unangebracht. Lest doch mal die Anweisungen oben: "Bitte beachten: In diesem Forum kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen, da es sich sonst um eine individuelle Rechtsberatung handelt, die nach dem RVG gebührenpflichtig sein muss." Die von Frau Bader gestellte Rückfrage wurde beantwortet. Im übrigen gibt es bei einer Verlängerung Härtefallregeln. Diese treten zum Beispiel ein, wenn ein geplanter Betreuungswechsel nicht vorgenommen werden kann. Ich denke schon, daß das hier der Fall sein könnte, denn der geplante Wechsel in eine Krippe kann aufgrund der Krankheit nicht erfolgen. Und deswegen ist es auch allein relevant, ob es um eine vorübergehende Krankheit wie Scharlach (dann kann grundsätzlich eben der Betreuungswechsel stattfinden, er verschiebt sich höchstens etwas) oder um eine länger dauernde Krankheit, evtl. sogar mit besonderem Betreuungsbedarf, handelt.


KielSprotte

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Wenn das alles ach so uninteressant ist, warum fragt Frau Bader dann explizit nach?


Strudelteigteilchen

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Sie fragte nur nach der Dauerhaftigkeit der Krankheit, und diese Frage wurde beantwortet.


Strudelteigteilchen

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Im übrigen mal wieder besonders amüsant, daß mellomania zwar jedwede Option der Verlängerung ablehnt, aber dennoch Details einfordert. Wozu, wenn es doch eh auf keinen Fall gehen kann?


mellomania

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härtefall muss klar sein. dann gehts. schrieb ich doch. wenn nicht sorry. aber ob härtefall kann nicht gesagt werden wenn man mal annimmt, dass etwas eventuell etcpp. daher details wichtig. :-) grundsätlich gibt es keinen anspruch auf verlängerung bei ihr. und wenn es z.b. was ist, was über eine mutter-kind-kur geregelt wird, könnte es sein dass sie gar keine ez braucht. etcpp .um das alles zu sagen müssen details her. aber solange es andre besser wissen ist doch gut :-)


Junikäfer

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Es wurde eine Frage an Frau Bader gestellt und nicht um die persönliche Meinung anderer Menschen gebeten. Auch habe ich nicht erwähnt dass es speziell um mich geht. Es wurden Fragen gestellt die juristisch zu beantworten sein dürften und nicht von Leuten hier im Forum die medizinische und juristische Laien sind. In der Medizin ist eben vieles nicht so festgenagelt wie die persönliche Meinung in einigen Köpfen.


mellomania

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nochmal. es ist wichtig zu wissen ob es ein scharlach ist, ob es um eine kur geht, die womöglich über die KK abgedeckt wird oder was auch immer. nur wenn frau bader (die im übrigen auch nach den infos fragte) diese infos hat, kann sie dir sagen, ob es ein härtefall ist oder eben nicht. das scheinst du nicht zu verstehen oder? mit allgemeinen angaben und annahmen KANN sie dir nichts raten. dann musst du kostenpflichtig beraten werden, sorry


Strudelteigteilchen

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Eine Härtefallentscheidung ist IMMER eine individuelle Geschichte. Auch mit allen Details wird es hier niemals eine rechtssichere Aussage dazu geben können.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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