Askja
Guten Tag Frau Bader. Es geht darum , ich habe drei Kinder und bei allen das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater des eines Kindes zieht demnächst um, er möchte sein Kind übers Wochenende nehmen. Mir selber möchte er aber nicht die Adresse geben. Das einzige was ich weiß das es ca. 1,5 Std entfernt ist. Darf er mir die Adresse verweigern? Vielen Dank immer vorraus.
Hallo, ich finde Umgang für die Kinder wichtig. Aber Sie müssen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Schalten Sie das Jugendamt ein. Drohen Sie ihm damit, die KInder nicht mitnehmen zu dürfen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, klar darf er die verweigern. Dann musst Du aber auch das Kind nicht mitgeben. Ich zumindest würde das nicht tun. Viele Grüße
User-1750749248
Wenn du das bestimmen darfst, würde ich das Kind auch nicht an eine unbekannte Adresse mitgeben.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot