lillielein
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jobs und zwar einen Hauptjob und einen Minijob um meine Familie zu ernähren. Ich habe zwischen den Jobs zum Teil nur 8 Stunden Ruhezeit (vorgeschrieben sind 11 Stunden?) Meine einzige Frage ist: bekomme ich als Arbeitnehmerin Ärger (bei Prüfung), wenn die Chefin vom Minijob weiß, von wann bis wann mein Hauptjob ist und mich trotzdem für den minijob abends einteilt? Das heißt die Chefin vom Minijob weiß wann ich morgens wieder meinen Hauptjob antrete. Oder bekommt die Chefin vom Minijob dann ggf. eher Probleme? Ich hoffe nur sehr dass mein Hauptjob keinen Schaden nimmt. Ich danke Ihnen sehr
RUB
peekaboo
Weiß der Hauptarbeitgeber denn vom Minijob?
lillielein
Hi natürlich! Das war das erste was ich geklärt habe.
lillielein
Was bedeutet RUB? :)
annarick
RUB bedeutet, dass hier Fragen gestellt werden, die etwas mit Famile, Baby o.ä. zu tun haben.
Mamamaike
Hallo, guck mal, das habe ich gefunden: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/arbeiten-nach-feierabend-was-bei-zweitjobs-gilt-142314/ Wer Ärger bekommen kann, weiß ich aber nicht. Wenn das auf Dauer so geht und Deine Hauptarbeit leidet, darf die Zustimmung zum Nebenjob zurückgezogen werden vom Hauptarbeitgeber, soweit ich weiß (unjuristisch). Viele Grüße
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