Frage: Freibetrag Patchwork Familie

Hallo Frau Bader, Kurz zur unserer Situation: Mein Mann hat aus erster Ehe 3 Kinder (6,8 und 12Jahre) Die Kinder sind aller 2 Wochen bei uns am Wochenende und zur Hälfte in den Ferien oder bei Schließtagen oder Krankheit. Mein Mann zahlt für alle drei Kinder volles Unterhalt, was sich auf über 1000€ beläuft. Dazu kommen noch Kosten dazu die wir gemeinsam teilen, wie größere Wohnung, damit die Kinder ihre Zimmer(2) haben, Urlaube und Essen. Seit letztem Jahr sind wir verheiratet und dieses Jahr haben wir einen gemeinsamen Sohn bekommen. Da unser Kind ab März in die Betreuung kommt, hatten wir Hoffnung, dass unser Sohn als 3. Zählkind zählt und wir vom Beitrag befreit sind. Leider hat uns die Stadt mitgeteilt, dass es nur zählt, wenn die anderen Kinder ihren Hauptwohnsitz bei uns hätten. Diese Regelung verstehe ich nicht. Mein Mann bezahlt volles Unterhalt, darunter 80% der Betreuungskosten der jüngsten beiden Kindern. Kindergeld bekommt die Mutter. Eine 50-50 Aufteilung der Kinder, willigt die Mutter nicht ein. Ich empfinde die gesetzlichen Regelungen veraltet und nicht Zeitgemäß. Mein Mann darf Zahlen ohne Ende und hat selber kein Anspruch auf etwas Entlassung. Wir sollen nun zu der ganzen finanziellen Belastung den vollen Betrag für unser Kind zahlen. Gibt es eventuell doch eine Möglichkeit um Zuschüsse oder doch eine Beitragsbefreiung zu bekommen? Vielen Dank im Voraus.

von AnMa14 am 18.12.2019, 14:38



Antwort auf: Freibetrag Patchwork Familie

Hallo, hat er denn das KG beantragt? Dann müsste es klappen - nicht aber, wenn Sie es beantragen. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kindergeld-337-hoehe-des-kindergelds-zahlkinder-und-zaehlkinder_idesk_PI13994_HI1726952.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2019



Antwort auf: Freibetrag Patchwork Familie

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Rückmeldung. Ja, mein Mann hat das KG beantragt. Hier wird unser Sohn als 4. Kind angerechnet. Wir waren davon ausgegangen, dass es in dem Fall auch bei den Kosten für die Betreuung gilt. Leider ist die Voraussetzung der Hauptwohnsitz der noch zu betreuuenden Kinder, egal ob mein Mann schon 80% der Betreuungskosten der Kinder übernimmt. Volles Unterhalt für 3 Kinder bezahlen dürfen inkl. Betreuungskosten und das "Außenseiterkind" bekommt keine Vergünstigung. Der Witz ist... sollte die Mutter einen neuen Partner haben, der ein Kind mitbringt und alle zusammen Wohnen, würde das Stiefkind mit angerechnet werden und wäre bei der Betreuung beitragsbefreit. Diese System ist sehr frustrierend. Viele Grüße

von AnMa14 am 30.01.2020, 12:11



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