Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Mutterschafsgeld Freibetrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Mutterschafsgeld Freibetrag

roberto1978

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Hallo. Ich habe meinen Sohn am 6.7.2016 bekommen und war davor arbeiten (450 Euro Job) und habe 3 Jahre Elternzeit genommen und habe also die 300 € Freibetrag zu meinen Hartz4 bekommen. Nun ist meine Tochter am 20.7.2018 geboren und möchte nun noch Jahr mit ihr zu Hause bleiben. Meine Frage bekomme ich nochmal die 300 Euro zu meinen Hartz 4? Ps das Arbeitsverhältnis besteht noch (es ruht) Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besteht der Vertrag noch u würde wieder aufleben? Dann ist es wie bei Kind 1 Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du die erste elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet und somit den vollen mutterschaftsbeitrag erhalten? dann hättest du noch reste vom ersten kind...daher frage ich... du erhälst normalerweise noch den geschwisterbonus von 75 euro zusätzlich bis kind 1 drei jahre alt ist und normal den mindestbetrag von 300 euro


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