Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit einem Monat eine 20h/Woche arbeit in einem Spielcasino(abends, Wochenenden) und einen neue Arbeitsstelle angenommen für ab dem 15.4. 100% als Arztsekretärin. Nun bin ich in der 6. SSW und habe einen individuellen Berufsverbot erteilt bekommen von Gynäkologen, da ich risikoschwanger bin und zwei fehlgeburten hatte. Meine Arbeitsgeber wissen weder voneinander, noch dass ich schwanger bin, geschweige dass ich nicht mehr arbeiten kann. Mir ist gerade unheimlich mulmig bei dem ganzen. Wie gehe ich jetzt vor? Im Casino würde ich das bV abgeben, aber was mach ich mit meiner neuen stelle? der vertrag ist unterzeichnet... Was für ein Gehalt steht mir zu? steht mir überhaupt was zu? Vielen Dank für eine rasche Antwort...

von fammile am 28.03.2018, 13:46



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Hallo, 1. Sie hätten beide informieren müssen von dem anderen Job 2. Sie überschreiten die Höchstarbeitszeit-das fällt der KK bei der Errechnung des MG auf Am besten entscheiden Sie sich für einen Job - da bekommen Sie dann auch MG + Zusatz Liebe Grüße vom Gardasee NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2018



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Von wann bis wann gilt welcher Arbeitsvertrag? Ist einer gekündigt?

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 14:48



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

der teilzeit lauft schon, unbefriestet für 1000€/monat. der neue job beginnt zum 15.4. ist eine vz stelle für 3000€/m. beide unbefristet und mit versicherungen etc.

von fammile am 28.03.2018, 15:14



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Um Himmels Willen :-( Ds wäre mir auch mulmig... Das BV ist scheinbar die kleinste Baustelle. Ich hoffe für Dich der AG im Spielcasino stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. Wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit in Deutschland beträgt 48 Stunden. Du hättest somit 12 Stunden ab 15.04. zu viel! Die AG müssen nicht nur voneinander wissen sondern auch zustimmen. Was bei insgesamt 60 Stunden versagt worden wäre. Im BV bekommst du das Geld, was Du auch normal bekommen hättest in dem entsprechenden Monat. Da 3000 Euro mehr wie 1000 Euro sind, würde ich an Deiner Stelle versuchen den Casinojob zum 14.04. loszuwerden und ab 15.04. vom neuen AG 3000 Euro einzustecken. Der Vertrag als Arztsekretärin ist geschlossen, er muss zahlen. (Er muss aber nicht begeistert sein.) So viel vorweg von einem Laien. Vielleicht hast Du ne kostenlose Erstberatung in der Rechtsschutz? Dann würde ich die mal nutzen :-) Hier geht's ja auch um Details. Bg

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 15:26



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

mhm..oder ich minimier den tz vertrag, damit ich nicht über die 48h/woche komme. bekomme ich dann tatsächlich den normalen nettolohn?

von fammile am 28.03.2018, 16:15



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Wenn der Casinochef das mitmacht und beide AG's einverstanden sind... Mein Bauchgefühl ist dennoch mulmig, dass BV ist ja schon ausgestellt. Ein individuelles BV vom Arzt zählt ja für jede Tätigkeit oder ist bei Dir zustätzlich was vermerkt? Der Arzt hat es hoffentlich nicht wegen der Nachtarbeit ausgestellt? Denn dann hätte er dem Casino-AG in seine Befugnisse (Pflichten/Rechte) eingegriffen. Bald bekommst Du mit Sicherheit noch weitere Ansätze und Frau Bader wird schon einen Rat haben :-)

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 16:42



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Man kann nicht zwei Arbeitsstellen über insgesamt 60 Std./Woche haben, weil das ein klarer Verstoß gegen das ArbZG ist und außerdem müßten doch die Arbeitgeber jeweils vom anderen Job wissen, bevor du den annimmst. Für mich klingt das nach Betrug und könnte eine Anzeige wegen Betrugs nach sich ziehen. Ich würde an deiner Stelle der Arztpraxis beichten und hoffen, dass du mit einem blauen Auge aus dem Vertrag rauskommst. Für das Spielcasino kannst du das BV einreichen.

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 17:08



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

mhm..oder ich minimier den tz vertrag, damit ich nicht über die 48h/woche komme. bekomme ich dann tatsächlich den normalen nettolohn? Du hättest den zweiten Job doch gar nicht annehmen dürfen - dann kannst du jetzt auch nicht Lohnzahlungen erwarten für etwas, was du nie hättest unterschreiben dürfen.

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 17:29



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Es ist durchaus vertretbar Job 1 aufzuheben. Sie hat den AG 2 noch nicht betrogen, denn sie arbeitet noch nicht für ihn. Arbeitsbeginn ist erst am 15.04. und sie hat auch noch nicht die Höchstarbeitszeit überschritten. Im Zweifel für den Angeklagten. Sie kannte die Rechtslage nicht (Nichtwissen schützt zwar nicht vor Strafe) und wollte theoretisch beide Verträge erfüllen. Warum sollte sie sich des 3000€ Jobs entledigen? Kann ich mit der bisherigen Argumentation nicht teilen bzw. nachvollziehen. Jetzt weiß sie es besser und behebt das Problem. Sie muss sich ja nicht schlechter stellen als nötig Wenn Du ein Gesetz oder Urteil für mich und die Fragestellerin hast, gern her damit.

Mitglied inaktiv - 28.03.2018, 17:37



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Neben den bereits genannten Problemen bzgl. Arbeitszeiten, nicht-Abklärung der Mehrfachbeschäftigung mit den AG´s, evt. Verstoß gegen gesetzliche Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen, gibt es noch ein weiteres Problem: Dem neuen AG wirst du eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen, auf der er natürlich sieht, daß du bereits eine steuerpflichtige Tätigkeit hast. Er darf dann deinen Vertrag mit der Std.-Zahl eigentlich so gar nicht aufrecht erhalten, da ER! sonst gegen das ArbZG verstoßen würde. Damit will ich nicht sagen, daß er den Vertrag zurückzieht/ziehen kann - aber in der Konstellation wie aktuell beschrieben, kann er den Vertrag mit der Wochenarbeitszeit nicht bestehen lassen.

von cube am 28.03.2018, 18:31



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Normalerweise lese ich nur mit. Aber warum den Job im Casino nicht kündigen, Sie arbeitet erst seit einem Monat dort, es wird sicherlich eine Probezeit geben. Und dann denn anderen Job behalten und den ab dem 16.04 dann antreten. Sollte wohl rechtlich OK gehen.

von Felica am 28.03.2018, 18:34



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Ja, das wäre die beste Lösung. Ich verstehe es aber so, das sie dies eigentlich nicht will.

von cube am 29.03.2018, 14:41



Antwort auf: Zwei Jobs, nun BV, welchen Gehalt erhalte ich?

Sie will den finanziellen "Schaden" natürlich so gering wie möglich halten, daher lieber 48 statt 40 Stunden. Gerechnet hat sie ja mit Geld für 60 Stunden... die kommenden Monate/ Jahre. Ich würde auch kein Risiko eingehen und Casino noch vorm 15.04. beenden. Dann musste auch keiner um Zustimmung gefragt werden... ich bin ja oft für Risiko aber bei dem Schlamassel lieber 40 bezahlte Stunden wie Rechtsstreit und gar nichts...

Mitglied inaktiv - 29.03.2018, 15:28



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