esfienchen
Hallo Ich war lange krank geschrieben wg Rücken Ops ca 69Wochen in AU Nun wollte ich zum 01.07.2024 eine Wiedereingliederung starten Jedoch bin ich nun schwanger und habe vom FA direkt ein BV bekommen Steht mir nun der Mutterschutzlohn zu?
Hallo, die AU geht einem BV vor. Sie können jetzt nicht einfach die Krankheit unter den Tisch kehren und Mutterschaftslohn erhalten. Dies geht erst, wenn die Krankheit ausgeheilt ist/ Sie wieder arbeitsfähig sind. Liebe Grüße NB
Dojii
Während der Wiedereingliederung besteht weiter die AU und du bekommst also weiter Krankengeld. Das BV läuft ins Leere (und hätte von der FA gar nicht ausgestellt werden müssen, da du dich in einer laufenden AU befindest).
Die letzten 10 Beiträge
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita