Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und erneutes BV

Frage: Elternzeit und erneutes BV

MW_0607

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit für mein erstes Kind. Diese endet im Juli 2025. Nach Bekanntgabe meiner SS wurde ich sofort in ein BV geschickt - dies gilt für jede schwangere Frau in meinem Job.  Mein Mann und ich würden gerne gegen Ende meiner Elternzeit erneut schwanger werden. Sollte dies funktionieren, gehe ich dann nach offiziellem Ende meiner 1. Elternzeit automatisch wieder ins BV, ohne einen einzigen Tag gearbeitet zu haben oder wie verhält sich dies? Bzw. muss ich erst einen Tag gearbeitet haben, um wieder ins BV geschickt zu werden?    Herzlichen Dank und freundliche Grüße 


User-1750749248

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Sollte es tatsächlich so klappen, dass du passend schwanger wirst, gehst du direkt ins BV, ohne gearbeitet zu haben. 


Ani123

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Es kann direkt am 1.Arbeitstag ein BV ausgesprochen werden. Was ist ihr Plan für nach der EZ? Wollten sie mit den Stunden zurückkehren wie vor der EZ? Bedenken sie, dass ein BV nur für die Stunden ausgestellt werden kann, wie sie arbeiten können. VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht.  Sie müssen auch in einem BV die Betreuung des 1. Kindes sicherstellen und das in dem Umfang wie das BV gilt. Sobald das BV aufgehoben wird müssen sie arbeiten (z. B. wenn ihr Arbeitgeber eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat und er kann auch verlangen, dass sie diese zu ausüben insofern er die Materialien dafür stellt oder bei Fehlgeburt). Sollten Sie dem wegen fehlender Kinderbetreuung nicht nachkommen können kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse um Prüfung bitten, ob die Betreuung überhaupt gegeben war. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das nicht der Fall war kann das Konsequenzen für sie haben, wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue Elterngeld. 


MW_0607

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Vielen Dank für Ihre Antwort.  Wir haben bereits jetzt die Zusage für einen Betreuungsplatz für unser 1. Kind, der für diesen Zeitpunkt greift. Die Betreuung ist somit sichergestellt.   


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