Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Ende Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Ende Arbeitsvertrag

newBorn16

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Hallo, mein Mann möchte gern die ersten beiden Lebensmonate in Elternzeit gehen. Da er sich momentan beruflich umorientiert, beginnt er (aufgrund 6monatiger Kündigungsfrist erst) zum 1. Dezember eine neue Arbeit. Der aktuelle Arbeitsvertrag ist bereits zum 30.11. gekündigt - auch der Beginn zum 01.12. ist fix. Der ET unseres Babys ist regulär der 15.10. Wenn wir davon ausgehend 2 Monate Elternzeit rechnen, würden wir ja in den Dezember "rutschen". Ich habe mal gelesen, dass Elternzeit mit dem Ende des Vertrages auch gleichzeitig endet - stimmt das? Und was passiert dann eigentlich mit Elterngeld? Er bekäme ja ab 01.12. Gehalt beim neuen AG. Wenn die Kleine vor dem 01.10. kommt (was bei unserer Vorgeschichte nicht unwahrscheinlich ist) dann ist ja alles bestens. Aber was ist wenn sie doch termingerecht kommt? Und die zweite Frage: Kennt sich jemand damit aus in der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten? Ich freue mich auf eure Nachrichten LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beim neuen AG muss er neue EZ beantragen. Ob das im ersten Monat direkt so schlau ist, sei mal dahingestellt. Wenn er aber keine zwei Monate nimmt, muss er den ersten Monat EZ zurückzahlen. Bei einem anderen AG in EZ darf man nur arbeiten, wenn der alte AG zustimmt Liebe GRüße NB


Sternenschnuppe

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Das wird problematisch. Ohne AG keine Elternzeit. Aber Elterngeld bekommt nur der, der mindestens 2 Lebensmonate nimmt. Ich würde an seiner Stelle offen mit dem neuen AG sprechen wenn der Vertrag unterschrieben ist. Denn er wird nicht am 01.12. beginnen können wenn er Elterngeld beziehen möchte. Zumindest nicht voll, sondern mit maximal 30 Stunden. Dann wird der Verdienst aber voll angerechnet. Ausserdem muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Wesentlich einfacher wäre es, wenn er seine zwei Lebensmonate nach der Probezeit nimmt. Ihr habt ja Zeit.


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