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Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan noch bis zum Jahr 2013 in Elternzeit. Durch einen Umzug ist die Arbeitsstelle mittlerweile 250km entfernt, so dass eine Rückkehr dorthin sehr unwahrscheinlich ist. Jetzt bietet sich mir die Möglichkeit, hier eine kleine Nebenbeschäftigung anzufangen von nur wenigen Wochenstunden... um überhaupt mal wieder rein zu kommen (bin seit 2007 in Elternzeit). Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1. Ist es überhaupt möglich, während der Elternzeit eine Nebenbeschäftigung anzufangen? 2. Bei einer zweiten Lohnstuerkarte wird doch immer Steuerklasse 6 eingetragen. Könnte ich diese Karte bei meinem "alten" Arbeitgeber abgeben und bei der Nebenbeschäftigung die normale Steuerkarte? 3. Falls ich, aus welchen Gründen auch immer, bei meinem alten Arbeitgeber kündige, und hier nur eine Nebenbeschäftigung mit einem Verdienst von unter 400,-, aber auf Steuerkarte, anfange... wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus? Muß ich einen zusätzlichen Beitrag zahlen? Oder kann ich wegen dem geringen Verdienst über meinen Mann mitversichert werden in der Familienversicherung? Schonmal vielen Dank im voraus. Sandra
Hallo, 1. Ja, wenn der AG zustimmt 2. Wenn Sie in EZ sind, braucht der AG die Steuerkarte doch gar nicht. Es sei denn als Sicherheit, dass Sie nirgends anders arbeiten 3. Unter 400 € = Familienversicherung Liebe Grüsse, NB
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