blume2303
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit mit meinem 2. Kind im 2. Jahr. Beantragt wurden 3 Jahre. Da ich umgezogen bin, ist mein momentaner AG mittlerweile 500 km weit weg. Es gibt zwar Zweigstellen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich dort wieder anfange, ist gering. Mir wurde klar gesagt, dass sich mein gesetzlicher Anspruch auf eine Position nach EZ an meinem alten Wohnort befindet und nicht an meinem neuen Wohnort. Ist das so? Firma hat ca. 1200 MA deutschlandweit und brüstet sich mit Auszeichnungen Beruf und Familie und Topjob.... Trotz dessen bekomme ich immer noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Das sind im Jahr ca. 600 € brutto. Die möchte ich eigentlich gerne bis zum Ende der EZ (13.04.2015) noch ausnutzen. Ich arbeite seit letztem Jahr in einem Minijob (von meinem AG genehmigt). Der Minijob-AG würde mich gerne fest einstellen. Wäre dies über eine zweite Lohnsteuerkarte möglich? Ich habe die Hoffnung, dass mich mein alter AG doch irgendwann nochmal braucht, immer noch nicht ganz aufgegeben und mir fällt daher der Schritt zu kündigen doch eher schwer..... Wäre auch eine andere Lösung möglich? Ich bekomme momenan 270 € p.M. Lösung: Ausschöpfung der vollen 450 € p.M. plus Zahlung des Kiga Beitrages ?? Ich freue mich auf Ihr Feedback. Beste Grüße blume2303
Hallo, wichtig ist, welcher Arbeitsort in Ihrem Vertrag steht. Ansosnten ist es ja nciht das verschulden des AG, dass Sie umgezogen sind, insofern ist der Anspruch auf eine andere Stelle nicht so hoch, als wenn die Filiale geschlossen worden wäre. 2. Lohnsteuerkarte ist möglich, wenn der Haupt-AG zustimmt Liebe Grüsse, NB
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