Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit um 1-2 Monate verlängern

Frage: Elternzeit um 1-2 Monate verlängern

Vroni80

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Guten Tag Frau Bader, meine beantragte 22-monatige Elternzeit endet am 20.08.2021 (Ich habe 22 Monate beantragt gehabt und mein Mann 2 Monate). Meine Chefin fragte mich heute, ob es für uns vorstellbar wäre (aus betrieblichen Gründen), erst wieder ab Oktober einzusteigen. Nun meine Frage: kann ich jetzt so einfach meine Elternzeit um 1-2 Monate verlängern und bei wem müsste ich das alles beantragen. Vielen Dank schonmal.


Felica

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Klar, wenn dein AG zustimmt. Wer soll da sonst mit beteiligt sein? EG gibt es halt keines, aber das ist ja sowieso nicht an EZ gebunden. Wenn dein AG also fragt und ihr es euch leisten könnt, spricht nichts dagegen. Krankenversichert wärst du wegen der EZ als solches.


mellomania

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hast du bis einen tag vor dem 2. geburtstag elternzeit gehabt? oder 22 monate ab geburt? nur wenn du zwei jahre gemeldet hattest (die ersten beiden monate sind ja mutterschutz) kannst du ohne zustimmung des AG verlängern. 7 wochen vorher. wenn aber doch die chefin fragt, ob du erst im oktober kommen magst, ist sie ja eh einverstanden dass du verlängerst. dann ist es dir überlassen, ob du, wenn du bis zum 2. geburtstag hattest, das letzte jahr komplett dranhängst und IN dieser ez bis zu 30 h arbeitest oder ob du bis zum arbeitsbeginn verlängerst. wie möchtest du arbeiten? vollzeit? beachte, dass wenn du au0erhalb der elternzeit nur teilzeit kommst, ein neuer vertrag entsteht und dein vertrag von vor der ez futsch ist.


Vroni80

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Erstmal Danke für eure schnellen Antworten. Ich hatte 22 Monate ab Geburt. Geburt: 21.10.2019. Beantragt: ab 21.08.2021 wieder beschäftigt. Danach gehe ich in Teilzeit (vorher Vollzeit). Wir waren uns jetzt nicht sicher, ob und wie eine Verlängerung klappt und wie es mit Versicherung etc ausschaut.


Felica

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Wenn TZ, dann verlängere nicht um 1-2 Monate sondern um den kompletten Rest. Dann ruht dein VZ-Vertrag weiterhin, dir kann nicht so leicht gekündigt werden und solltest du bis zum 3ten Geburtstag noch einmal schwanger werden könntest du das höhere mutterschaftsgeld mitnehmen. In der EZ darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Änderst du dagegen ausserhalb der EZ auf TZ, dann ist das alles futsch.


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