Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit u arbeiten

Frage: Elternzeit u arbeiten

Schattenkind86

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Hallo Frau Bader, Ich habe mich heute mit einer Freundin bzgl. Elterngeld u Elternzeit unterhalten u da sagte sie mir, dass man auch 12 Monate zu Hause bleiben kann, volles elterngeld beziehen u danach beim gleichen AG trotz Elternzeit bis zu 30h Arbeiten kann u dadurch Kündigungsschutz hat. Geht das? Ich hatte sowieso vor max. 30 h nach 12 Monaten zu arbeiten, wollte dafür aber die Partnerschaftamonate nutzen. Geht das auch? Ich habe keine Ahnung wie ich das alles beantragen könnte. Ich habe zwar einen 3 Jahre alten Sohn, aber davon hatte ich leider noch nie was gehört. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist möglich. Sinnvoll ist es, erst einmal zwei Jahre Elternzeit zu beantragen, dann kann man das dritte Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers dran hängen. Meinten Sie mit "Partnerschaftsmonate" vielleicht die Partnerbonusmonate? Da können Sie, wenn beide Elternteile zwischen 25 Stunden und 30 Stunden arbeiten, noch vier weitere Monate Elterngeldplus für beide Elternteile bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

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aber klar! du musst dich ja für zwei jahre beim AG erklären. also ein jahr daheim und danach z.b. wieder arbeiten. das kannst du im rahmen der elterzeit auch beim gleichen AG machen. das nennt sich teilzeit während der elternzeit. du arbeitest dann solange bis 30 h beim gleichen AG tz, wie deine EZ läuft. also z.b. ein jahr. dann hättest du noch ein jahr elternzeit übrig was du aufheben kannst. danach, also nach einem jahr daheim un einem jahr TZ während EZ musst du halt schauen, was du dann dort arbeitest. ob du außerhalb der elternzeit deinen ursprünglichen vertrag erfüllst (musst halt schauen ob das zeitlich passt) oder ob du in tz bleiben möchtest. du solltest nur wissen, dass dann, wenn du nach EZ teilzeit arbeitest, dein ursprünglicher vertrag futsch ist! du erhälst nach der EZ dann einen neuen TZ vertrag und hast dann eben noch ein jahr übrig. oder du nimmst gleich drei jahre elternzeit und arbeitest die letzten beiden tz während elternzeit. du hast nur solange kündigungsschutz, wie du IN der elternzeit bist, entweder reine EZ oder eben tz während EZ. und wenn dein AG keine teilzeit anbieten kann , kannst du diese auch, nach seiner vorherigen!! genehmigung woanders arbeiten.


drosera

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Hallo! Meinst du wirklich die Partnerschaftsmonate, wie du schreibst, oder doch eher die PartnerschaftsBONUSmonate? Die Partnerschaftsmonate sind die zusätzlichen Basiselterngeldmonate 13 & 14. Die Bonusmonate sind zusätzliches ElterngeldPlus, wenn beide Partner (oder Alleinerziehende mit sich allein) gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Das hat mit Elternzeit erst einmal nichts zu tun. Allerdings muss man bei den Bonusmonaten in einem Stundenkorridor von 25h bis 30h arbeiten.


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