MoS12
Hallo Frau Bader, als Vater möchte ich Elternzeit im 4. Lebensmonat und im 11. Lebensmonat nehmen und würde das dem Arbeitgeber mitteilen. Für diese zwei Monate nehme ich Elterngeld in Anspruch. 1) Bei einer Geburt an einem 16. September sind meine Elternzeitmonate vom 16. bis einschließlich dem 15. des Folgemonats? 2) Innerhalb der ersten zwei Jahre könnte ich dann nicht nochmal einen Monat auf eigene Kosten nehmen, wenn dies nicht zusammen mit den o.g. Monaten dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde? 3)Im dritten Lebensjahr könnte ich dem Arbeitgeber mit Frist von 7 Wochen wieder eine Mitteilung machen, dass ich einen weiteren Monat (ohne Elterngeld) nehmen möchte? 4) Wann muss ich dem Arbeitgeber spätestens mitteilen, dass ich Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus schieben möchte? Bin ich gezwungen in einem solchen Fall die Dauer und oder den Zeitpunkt anzugeben? Muss ich diese dann antreten oder kann ich im Nachhinein verzichten? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus! :) Viele Grüße MoS12
Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Ja 4. Sie können das dann mit einer Frist von 13 Wo beantragen, eine Vorabinfo ist nicht nötig Liebe Grüße NB
mellomania
du hast alle punkte richtig aufgezählt. ich würde mit bekanntgabe des letzten monats insgesamt die übertragung des rests beantragen. ob du ihn dann nimmst oder nicht, ist dir überlassen. du musst nicht aktiv drauf verzichten. wenn du ihn nicht nimmst, verfällt es einfach. praktisch gesehen muss der komplette rest einen tag vor dem 8. gebutstag enden. du darfst insgesamt aber nur drei mal elternzeit anmelden. also nicht immer mal wieder einen zeitraum, eben insgesamt nur drei mal
MoS12
Nochmal besten Dank! Bessere Antworten hätte ich mir nicht wünschen können! :)
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