Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, statt Lebensmonat den Kalendermonat genommen

Frage: Elternzeit, statt Lebensmonat den Kalendermonat genommen

Delly

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, durch ein großes Missverständnis hat mein Mann seine zwei Monate Elternzeit nicht bei der Elterngeldstelle, sondern nur beim Arbeitgeber beantragt und statt den Lebensmonaten unseres Kindes den normalen Kalendermonat angegeben. Unser Kind ist am 14.09.2015 geboren. Die Elternzeit wurde vom Arbeitgeber für die Zeiträume 01.01.-31.01.2016 und 01.04.-30.04.2016 genehmigt. Nachdem mein Mann jetzt den ganzen Januar unser Kind Zuhause betreut hat, haben wir uns nach seinem Gehalt von 65% erkundigt, das natürlich ausgeblieben ist. Unsere Frage: Ist es jetzt trotzdem noch möglich rückwirkend die 65% von der Elterngeldstelle für diesen Monat zu erhalten? Liebe Grüße, Delly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, den Antrag stellt man in der Tat beim AG, nur das EG beantragt man bei der EG-Stelle. Dann aber entsprechend dem Geburtstag, also hier ab jeweils 14. EG bekommt man nur, wenn es mind 2 Auszahlungsbeträge sind. Liebe Grüße NB


Delly

Beitrag melden

Was meinen Sie mit den zwei Auszahlungsbeträgen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Euer Problem ist, ihr habt keinen Lebensmonat. IMO gäbe es da nur einen Weg das evtl noch "geradezubiegen" - ohne zu großen finaziellen Einbußen: 1. AG fragen ob er die Elternzeit an die Lebensmonate anpasst, also vom 14.01 - 13.02 und dann vom 14.04- 13.05. Damit hätte dein Mann die vorausgesetzten 2 Lebensmonate. 2. AG fragen ob man entweder unbezahlte Elternzeit für die fälschlichen Tage 1.01-13.01 nehmen kann (dann gibt es dafür aber kein geld) oder ob man bezahlte Urlaubstage nehmen kann nachträglich. Vielleicht ist ja sogar noch Resturlaub von 2015 da, dann denn dafür nutzen. dabei gäbe es dann jetzt zumindestens ein halbes Monatsgehalt. 3. Antrag bei der Elterngeld einreichen und zwar SCHLEUNIGST !!! Rückwirkend geht bis zu 3 Monate, aber die Bearbeitung dauert. Manche Ämter sind schnell und man hat in 1 Woche den Bescheid, andere brauchen 3 Monate - und solange gibt es auch kein Geld von denen. Lasst ihr es so wie es jetzt ist, könnt ihr euch den Schreibkram bei der Elterngeldkasse sparen. da keine 2 Lebensmonate voll sind, müsstet ihr Geld - wenn ihr welches bekommt - an die zurückzahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Mann muss zwei volle LEBENSmonate tatsächlich EG beantragen und EZ machen. Ansonsten bekommt ihr nichts bzw. Müsst (für deinen Mann) schon gezahlte Beiträge zurückzahlen. Die EZ im April solltet ihr dringend ändern, dann habt ihr wenigstens den Monat. Und dann mit der EG Stelle reden, was man mit dem verkorksten Januar machen kann. Vielleicht lassen die mit sich reden, dass er für den halben Monat Geld bekommt und nochmal irgendwann einen halben Monat macht. Ist nicht üblich, aber vielleicht lassen die sich auf was ein. Ansonsten muss er nochmal einen Monat irgendwann EZ machen. Wenn das finanziell nicht passt, dann notfalls mit Teilzeit damit ihr den April nicht zurückzahlen müsste. EG kann man ich glaube drei Monate rückwirkend beantragen. Da bin ich mir aber über die Dauer nicht sicher. LG Lilly


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Da ist doch jede Frist abgelaufen. Der Februar beginnt Montag ! Elternzeit muss 8 Wochen eher gemeldet werden. Mein Rat : Beim AG von 14.04.-13.06. ändern und solange jetzt arbeiten. Über die Elterngeldstelle den Antrag für Januar zurückziehen weil falsch gestellt. Und beim AG versuchen Urlaub rückwirkend nachzureichen. Ich würde bei so einem Desaster lieber die beiden Monate zusammen nehmen. Mit mehr als 8 Wochen Lücke dazwischen erlischt zwisxhendrin der Kündigungsschutz. Wobei ein Monat Lücke dazwischen den Urlaub retten würde, also 1/12 davon. Nur für Monate in denen man voll in Elternzeit ist wird der Urlaub gestrichen. Dann habt ihr einen Monat Gehalt verloren, aber nicht das Elterngeld. Vielleicht lässt sich mit Urlaub noch was abfangen. Was ich nicht verstehe, auf den Elterngeldanträgen die ich kenne, steht mehrmals Lebensmonate für die es beantragt werden kann. Steht das da nicht mehr ?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Da steht überall Lebensmonat. http://www.elterngeld.net/hessen/ab_01_07_2015/Elterngeldantrag.pdf Hoffe er hat einen kulanten Arbeitgeber. Dann könnt ihr das noch drehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der AG zustimmt muss man sich nicht an die 8 bzw 7 Wochen halten, das ist Kulanz. wenn der sein OK gibt kann er theoretisch von einem Tag in den nächsten in EZ gehen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das wäre die beste Lösung. Wäre halt schon Montag.


Delly

Beitrag melden

Vielen Dank ihr Lieben! Ist halt alles total doof gelaufen... werde am Montag die Elterngeldstelle anrufen und hören was die dazu sagen. Wir versuchen auf jeden Fall das Beste draus zu machen. Ganz liebe Grüße, Delly


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Problem ist soweit ich verstanden habe, dass sie noch gar kein EG beantragt hatten sondern nur EZ und das auch noch nicht so, dass man für diese Zeiten EG. Beantragen kann. LG Lilly


Delly

Beitrag melden

Ich habe heute morgen mit der Elterngeldstelle telefoniert und das Ergebnis ist folgendes: Mein Mann geht im Februar, wie zu Beginn geplant, ganz normal arbeiten. Da er dann vom 14.01.-31.01. zuhause war und vom 01.02.-13.02. voll arbeitet, ergibt das einen vollen Monat Teilzeit-Elternzeit. Das heißt er bekommt im Februar sein volles Gehalt und für den halben Januar 50% von den 67% des Monatsgehalts. Die erste Januarhälfte versucht er jetzt rückwirkend auf Urlaub bzw. unbezahlten Urlaub zu setzten, je nachdem was sein Arbeitgeber zustimmt. Den zweiten Monat der Elternzeit verschieben wir, sodass er mit dem Lebensmonat unseres Kindes übereinstimmt. Bei der Elterngeldstelle müssen wir jetzt also den Antrag auf Elterngeld, die 12 Gehaltsabrechnungen vor Geburt unseres Kindes und die abgeänderte Genehmigung des Arbeitgebers für die Elternzeit, einreichen. Wir sind echt froh über diese Lösung! LG, Delly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein Mann hat vom 02.07 bis einsschließlich 01.09 Elternzeit genommen. Nun hat seine Firma ihm den Urlaub für 2 Monate anteilmäßig um 1/12 gekürzt. Also insgesammt 5 Tage. Ist dies rechtens? Schließlich sind ja der Juli und der September angefangen und der August nur ein voller Kalendermonat!? Muss der Arbeitgeber kürzen oder ist das eine "Kann" ...

Guten morgen, Wir bekommen voraussichtlich Ende Mai Nachwuchs. Kann man als Mann auch z.b. ab dem 10.06. unabhängig vom Geburtstermin bis Ende des 2ten Lebensmonats Elternzeit einreichen? Bzw sind Formulierungen wie "ab dem 10.06.21; jedoch spätestens zu Beginn des zweiten Lebensmonats (voraussichtlich...) bis zum Ende des zweiten Lebensmonats(vor ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...