Papabaer1808
Meine enkelin lebt jetzt seit einem monat bei uns und gestern haben wir erst eine Vollmacht bekommen das sie für unbestimmte zeit bei uns lebt. Daher die frage könnte meine frau oder ich noch Elternzeit beantragen weil die kleine erst 10 monate alt ist und wir erst ab einen jahr ein grippen platz bekommen. Mfg
Hallo, die Frist beträgt eigentlich 7 Wo. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich, § 16 BEEG. Also schnellstens Meldung + Antrag beim AG machen und darauf hinweisen. Am besten mit dem AG versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Liebe Grüße NB
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