Mitglied inaktiv
Hallo, meine Elternzeit endet mit dem dritten Geburtstag meiner Tochter am 20.2.2004. Nun ist meine Tochter während der Kindergarten-Eingewöhnung krank geworden und ich würde gerne eine Woche unbezahlten Urlaub dranhängen. Bevor ich meine Firma frage (vermutlich ist mein Abteilungsleiter einverstanden, aber der Ober-Chef ist schwierig) folgende Frage: Riskiere ich damit grundsätzlich meinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Danke für eine Antwort, Corinna
Hallo, es gibt keinen Anspruch darauf. Aber: Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB
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Hallo, mein Sohn wird Ende Juli ein Jahr alt. Ich bekomme bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld. Elternzeit habe ich bis Ende November beantragt (Ende 16. Lebensmonat) und auch so bewilligt bekommen. Ab dem ersten August habe ich beantragt bis zum Ende der Elternzeit, also für die nächsten 4 Monate 50 % zu arbeiten, um unsere finanziellen "Lücken" ...
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Meine enkelin lebt jetzt seit einem monat bei uns und gestern haben wir erst eine Vollmacht bekommen das sie für unbestimmte zeit bei uns lebt. Daher die frage könnte meine frau oder ich noch Elternzeit beantragen weil die kleine erst 10 monate alt ist und wir erst ab einen jahr ein grippen platz bekommen. Mfg
Hallo, Ich befinde mich grad in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mich nun gefragt ob ich in der nächsten Woche einmalig 3 Stunden arbeiten kommen könnte. Für mich kein Problem aber ich frage mich wie es mit dem Versicherungsschutz ist? Liebe Grüsse
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
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