Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit kurzfristig verlängern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit kurzfristig verlängern

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Hallo, meine Elternzeit endet mit dem dritten Geburtstag meiner Tochter am 20.2.2004. Nun ist meine Tochter während der Kindergarten-Eingewöhnung krank geworden und ich würde gerne eine Woche unbezahlten Urlaub dranhängen. Bevor ich meine Firma frage (vermutlich ist mein Abteilungsleiter einverstanden, aber der Ober-Chef ist schwierig) folgende Frage: Riskiere ich damit grundsätzlich meinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Danke für eine Antwort, Corinna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Anspruch darauf. Aber: Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


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