Mama von Dreien
Hallo, mein Sohn wird Ende Juli ein Jahr alt. Ich bekomme bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld. Elternzeit habe ich bis Ende November beantragt (Ende 16. Lebensmonat) und auch so bewilligt bekommen. Ab dem ersten August habe ich beantragt bis zum Ende der Elternzeit, also für die nächsten 4 Monate 50 % zu arbeiten, um unsere finanziellen "Lücken" auszugleichen. Im Amt ist schon alles für meine Rückkehr vorbereitet. Nun habe ich im Voraus meine erste Bezügemitteilung erhalten und muss feststellen, dass mein Mann und ich durch ungünstige Verteilung der Familienzuschläge genau das gleiche Geld zur Verfügung haben, wenn ich 50 % arbeite, als wenn ich gar nicht arbeite und noch weitere 2 Monate ganz zu Hause bleiben würde. Das lohnt sich finanziell nicht. Ich bin Beamtin des Landes NRW. Kann ich jetzt noch ganz kurzfristig, ca. 10 Tage vor Dienstantritt meine Arbeitszeit auf 0 Stunden reduzieren, bzw. den Antrag auf Teilzeitarbeit zurücknehmen? Welche Rechte habe ich da? Dienstliche Gründe würden dem wohl nicht entgegenstehen. Ich bin nicht "unentbehrlich". Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
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Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
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