Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit kurzfristig beim ag beantragen

Frage: Elternzeit kurzfristig beim ag beantragen

trulla_xoxo

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Guten Abend, Ich habe eine elternzeit von 22 Monaten für meine Tochter (geboren Juni 2015) genommen. Diese ist nun beendet und ich arbeite wieder. Jedoch funktioniert dies alles nicht ganz wie geplant. Kann ich jetzt bei meinem AG um eine Elternzeit von 3-4 Monaten ab Juni bitten? Kann er diese ablehnen? Muss ich mich auch an die Elterngeld oder eine andere Stelle wenden? Das diese Elternzeit nicht bezahlt wird ist mir bewusst. Viele Grüße und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, können Sie mit einer Frist von sieben Wochen erneut beantragen. Liebe Grüße NB


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