SuM2008
Liebe Frau Bader, ich bin noch bis 09.05.2013 in Elternzeit. Mittlerweile hat sich wieder Nachwuchs angekündigt. ET: 03.11.2012 Wie läuft das denn dann mit der Elternzeit? Die Elternzeit für Kind 1 ist ja dann noch nicht abgelaufen. Was passiert mit der "übrigen" Elternzeit? Mein Mann würde gerne die Partnermonate in Anspruch nehmen, oder sogar 3 Monate zu Hause bleiben. Er würde dann ab der Geburt zu Hause bleiben wollen und die Elternzeit 2 oder 3 Monate lang nehmen. Was bedeutet das dann für mich? Endet die Elternzeit für Kind 2 dann schon am 02.10.2015? Vielen Dank, für Ihre Hilfe! LG Bine
Hallo, man kann die erste Elternzeit abbrechen und die neue beginnen oder die weitere Elternzeit an die andere dran hängen. wenn wegen der Überschneidungseltern Zeit übrig ist, kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate über das dritte Lebensjahr hinaus bis zum achten Lebensjahr nehmen. ihr man kann unabhängig von ihnen Elternzeit nehmen. Rein theoretisch könnten sie jeder drei Jahre zuhause bleiben. Wichtig für ihn ist, dass er, um Elterngeld zu erhalten, mindestens zwei Monate beantragen muss. Liebe Grüße, NB
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