Wunschbaby2022
Hallo, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 09.01.22. Um den Kündigungsschutz beim Arbeitgeber zu wahren, möchte ich die Elternzeit gerne erst 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beantragen. Mein Arbeitgeber - ein großer Konzern - gibt dazu ein Formular vor, welches ich auszufüllen und zu unterschreiben habe, es meiner Führungskraft zur Kenntnis vorzulegen und zu unterschreiben lassen zu habe, bevor ich es dann per Mail (mind. 7 Wochen vor Elternzeit) an einen Personalservicedienstleister zu senden habe. Meine Befürchtung ist: das Kind kommt etwas früher und über die Feiertage ist meine Führungskraft aufgrund Urlaub auch nicht erreichbar. Sende ich den Antrag per Post (Einschreiben), so gilt ja auch nach dem Urlaub aktuell eine HomeOffice Pflicht, weshalb auch Briefe nicht per Einschreiben zugestellt werden können oder es problematisch ist meine Führungskraft auf postalischem Wege rechtzeitig zu erreichen. Auch, dass ich den Antrag nach meiner Führungskraft selber nochmal an den Personalservicedienstleister weiterleiten muss, finde ich schwierig. Nach meinem Verständnis ist das eine interne Organisationsangelegenheit. Daher meine Frage zum korrekten, rechtlich sauberen Vorgehen: - An wen ist mein Schreiben zu richten? (Führungskraft, Personalabteilung, externer Personaldienstleister, …) - Laut Internet muss der Elternzeitantrag schriftlich (nicht per Mail) zugestellt werden. Können Sie das bestätigen? - Welcher Posteingangsstempel gilt als korrekt beantragt: wenn ich es meiner Führungskraft vorlege, oder wenn es dann irgendwann an den Dienstleister weitergeleitet werden kann? Vielen Dank im Voraus
Hallo, sind Sie die werdende Mutter? Dann haben Sie doch eh Kündigungsschutz und können es mit etwas Polster schon entsprechend vorher schicken. Entweder per Bote oder per Einwurfeinscheiben. Nicht per Email. Zu richten ist es an den Vertragspartner lt. Vertrag - dessen Zugang ist auch entscheidend. Das ganze ist übrigens nur eine MItteilung, kein Antrag. Es muss also nur rechtzeitig dort sein, der Rest kann später erfolgen. Liebe Grüße NB
Felica
Kündigungsschutz ist doch bei dir völlig egal, der spielt doch gar keibe Rolle. Ich gehe doch jetzt richtig davon aus das du die werdende Mutter bist? Damit hast du erst Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft und ab Geburt 4 Monate wegen der Geburt. Die 7 Wochen sind bei dir deshalb wichtig, weil du sonst evtl eine Lücke zwischen mutterschutz und EZ hast in der du dann arbeiten müsstest. Da es kein Antrag ist, sondern eine Mitteilung, langt es völlig aus wenn du deine EZ dem AG spätestens 1 Woche nach ET mitteilen. Wenn dein Kind pünktlich kommt, sonst verschiebt sich der Mutterschutz. Am sinnvollsten wäre dabei Einwurf-Einschreiben, noch besser mit Bestätigungsunterschrift. Oder du teilst es dem AG vorher schon mit und sagst dazu, das du die genauen Daten dann nachreichen wenn das Kind da ist. Du musst dann ja sowieso die Geburtsurkunde einsenden.
Pamo
Ich würde die formlose Mitteilung (nicht Antrag) über die Elternzeit und ihr voraussichtlicher Beginn dem Pesonalsachbearbeiter per Einwurfeinschreiben zusenden. Das hausinterne Formular würde ich dann per regulärer Post einsenden, eingescannt als Email vorab mit dem Hinweis, dass das Original mit der Post unterwegs ist. Ob dein Vorgesetzter in Urlaub ist oder nicht, braucht dich nicht zu interessieren. Der wird ja eine Vertretung haben. Falls das nicht der Fall ist und dein Formular irgendwo wochenlang liegen bleibt: Nicht dein Problem. Deine formlose Mitteilung an das Personalbüro ist das was zählt.
Dojii
Ich schließe mich den andere an, es ist nur wichtig, dass es dem Arbeitgeber im Original mit Unterschrift zugegangen ist (per Post bspw., per E-Mail zählt tatsächlich nicht!). Was dann innerhalb der Firma passiert ist nicht dein Problem. Falls du es per Einschreiben schickst pass aber auf, dass das nicht zwangläufig ein Beweis ist. Denn da steht nur, dass du "einen" Brief versandt hast, der zugestellt wurde - nicht, dass es deine Anmeldung auf Elternzeit war. Manche Chefs, die dir bösen wollen, behaupten dann einfach, sie hätten von dir einen leeren Umschlag oder irgend ein anderes Dokument bekommen und dann bist du in der Beweispflicht, dass es tatsächlich deine Elternzeitanmeldung war. Also zB. den Umschlag unter Zeugen befüllen oder die Sache am besten persönlich abgeben und dir die Übergabe auf einer Kopie quittieren lassen.
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