Glücksbärchen_21
Hallo, Ich wollte mich mal erkundigen, wie solch ein Fall im Recht ablaufen würde. Eine Frau tritt eine neue Arbeitstelle an. Es gibt eine vereinbarte Probezeit von 6 Monaten. Nach den 6 Monaten ist man in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Jedoch wird die Frau innerhalb der Probezeit schwanger ( nach 3 Monaten ) Da aber in den ersten 3 Monaten noch so viel passieren kann, wartet sie mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft noch ab, 4 Monate später, ist sie schon 2 Wochen aus der Probezeit und im fast 4 Monat schwanger, Erst jetzt gibt die Frau die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber bekannt. Hat die Frau jetzt immer noch diesen Kündigungsschutz bis zum 4 Monat nach der Geburt oder länger? Wie lange? Stehen der Frau 3 Jahre Elternezeit zu oder nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers? Kann man die Frau belangen, da sie die Schwangerschaft, die in der Probezeit passiert ist verheimlicht hat und erst im 4 Monat von ihr aufgedeckt wurde? Ich hoffe sie können mir weiter Infos und Tipps geben Vielen Dank im Vorraus
Hallo, zunächst einmal kann man die Mutter nicht belangen, weil die Schwangerschaft erst jetzt mitgeteilt hat. Ansonsten geht alles, was jeder andere Schwangere auch gilt. Es steht ihr Eltern Geld und Elternzeit zu, eben so Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Genau, sie hat Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung. Kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und der AG kann es ihr nicht verweigern (ihr nur nach der Elternzeit die Kündigung überreichen) Und nein, ihr passiert nix, nur weil sie die Schwangerschaft erst nach der Probezeit gemeldet hat. Gruß Sabine
Glücksbärchen_21
Hallo Sabine, danke für deine schnelle Antwort! Sollte sie sich entscheiden 3 Jahre in Elternzeit zu gehen, kann der Arbeitgeber sie erst nach Ablauf der 3 Jahre kündigen? Man wird trotzdem ein Jahr lang bezahlt, bzw 10 Monate, wenn der Mann nicht in Elternzeit geht? ( Elterngeld) Weisst du auch wie hoch das ist? Haben die vor es zu kürzen oder aufzubessern? Liebe Grüsse Andrea
Glücksbärchen_21
Hallo Sabine, Vll kannst du mir die Frage auch noch beantworten :-) Du meinstest: Genau, sie hat Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung. Dann könnte man sie ja danach kündigen, somit kann sie nicht in Elternzeit? Mit dem anderen Satz: ( ihr nur nach der Elternzeit kündigen, aber wenn die 4 Monate ja nach Entbindung schon abgelaufen sind, verstehe das nicht so ganz xD
Mitglied inaktiv
1. In der Probezeit kann ihr nicht gekündigt werden. Da danach unbefristeter vertrag, hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Elterngeld (sofern Einkommen nicht extrem hoch) und Elternzeit. 2. Elterngeld kann sie bis zum 12ten Lebensmonat bzw 14ten Lebensmonat, wenn der Vater auch Partnermonate nimmt. Wobei eigentlich genauer es heißen sollte, die beiden können sich die 14 Bezugsmonate bis zum 12ten/14ten Lebensmonat teilen. Theoretisch könnten also auch beide für 7 Monate daheim bleiben udn hätten dann die 14 Monate "aufgebraucht". Die beiden ersten Monate sind, wegen Mutterschutz, allerdings IMMER Müttermonate. 3. Elternzeit kann jedes Elternteil (Mutter udn Vater) bis zu 3 Jahre nehmen. Diese darf ein AG auch nicht verwehren. Dabei kann man komplett daheim bleiben oder bis zu ! 30 Std die Woche arbeiten. Nicht immer muß der AG allerdings eine Teilzeitstelle anbieten. Hat man mind. 2 Jahre Elternzeit genommen, kann man das 3te Jahr auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen (bis zur Einschulung). 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit muß diese angemeldet werden, 8 Wochen vor Eintritt und 4 Monat nach Beendigung der Elternzeit hat man Kündigungsschutz. 4. In seltenen Fällen wo es ein BV gibt, kann unter Umständen die Probezeit nach der Elternzeit "hinten dran gehangen" werden. So mein Wissensstand. Ohne das, gilt man nach der Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss. Ist das Arbeitsverhältniss dagegen befristet, so läuft der Vertrag einfach aus. Auch in der Schwangerschaft/Elternzeit. Ohne das dort der Kündigungsschutz greift. 5. Da eine Frau wegen ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden darf, braucht sie die SS nicht bekanntgeben. Außer das Kindswohl oder ihre Gesundheit ist extrem gefährdet. Ohne Bekanntgabe der Schwangerschaft greift aber auch das Mutterschaftsgesetz nicht, heißt sei muß ganz genau so arbeiten wie sie es auch ohen Schwangerschaft machen muß. Keine extra Ruhezeiten oä. Es empfiehlt sich deshalb, eine SS bald anzugeben, spätestens aber um dei 12te SSW herum (wenn auch das Fehlgeburtsrisko gesunken ist). Zudem ist es auch fairer dem AG gegenüber, wenn man es frühzeitig bekannt gibt, so kann er entsprechend planen. Und wie gesagt, dank Mutterschaftsgesetz ist man nahezu unkündbar - trotz Probezeit.
Glücksbärchen_21
Hallo Danyshope, vielen Dank für deine Antwort! Das stimmt, man sollte die Schwangerschat schnellst möglich dem Arbeitgeber sagen, allein schon die Fairness verlangt das! Das Problem ist, wenn man in der Probezeit ist und sagt man ist schwanger, können die dich wegen andere Gründe einfach kündigen. Sollte eine Frau 3 Moante arbeiten und im September schwanger werden, und es im November melden, können die dich in der Probezeit nicht kündigen. Aber doch nur 4 Monate bis nach der Entbindung oder? Sagst du es nach der Probezeit, können die dich erst nach der Elternzeit kündigen, oder?
SumSum076
Ja, nimmt sie 3 Jahre Elternzeit, kann ihr erst nach Ablauf dieser Zeit gekündigt werden. Dazu muss sie aber die 3 Jahre ab Geburt nehmen. Nimmt sie erst 2 Jahre und will das dritte später nehmen, kann ihr der AG trotzdem nach den 2 Jahren kündigen. (Das dritte kann sie dann so nicht mehr nehmen). Nimmt sie gar keine Elternzeit, besteht durch das Mutterschutzgesetz ein Kündigungsschutz bis zu 4 Monate nach der Geburt. Nimmt sie Elternzeit, ist sie durch das BEEG für die Dauer der Elternzeit vor Kündigungn geschützt. Das Elterngeld beträgt ca 65% vom Nettolohn. Und das gibt es nach dem Mutterschutz noch bis zum 1. Geburtstag (man kann es splitten). Aber benutz bitte dazu den Elterngeldrechner oder google mal nach Elterngeld. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Nein, es ist eben egal ob Probezeit ja oder nein. Du gilst durch die Schwangerschaft (wenn kein BV) wie als wenn die Probezeit vorbei ist. Man kann dich nicht mehr in der Probezeit kündigen, egal wann du es sagst. Und auch nicht 4 Monate nach Entbindung, sondern 4 Monate nach Ablauf der Elternzeit. Schau mal hier: http://www.kündigungsschutz.com/kuendigungsschutz/mutterschutz/
Glücksbärchen_21
Also ich fasse jetzt mal zusammen, wenn ich es richtig verstanden habe. Ich kann die Schwangerschaft in der Probezeit verkünden. Habe Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit und danach können sie mich erst kündigen. Die Schwangerschaft kann ich aber nur in der Probezeit verkünden, da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Was wäre, wenn ich ein Beschäftigungsverbot in der Probezeit ausgestellt bekomme und was wäre wenn danach? In einer Kinderkrippe bekommt man das immer schnell, da die Gefahr einfach zu gross ist für mutter und Kind, diesen job weiter aus zu üben.
Glücksbärchen_21
Hallo, heute habe ich erfahren, dass man in der Probezeit immer gekündigt werden kann. Dann nehmen die halt nicht den Grund Schwangerschaft sondern einen anderen Grund, damit die Kündigung durchgeht. Stimmt das?
Mitglied inaktiv
Nein In der Probezeit benötigt man eh keinen Grund. Insofern ist das mit dem Grund "Schwangerschaft" schon Blödsinn. Ansonsten verabschiede ich mich jetzt hier. Denke mal Fr. Bader wird sich irgendwann noch melden.
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