Hallo,
die Elternzeit für meine Mitte Januar 2018 geborenen Tochter endet am 28.02.19. Am 01.03. müsste ich wieder arbeiten. Wir sind gerade mitten in der Eingewöhnung in der Krippe. Leider wechseln sich Kind und Bezugserzieherin beim Krank sein ab. Ich denke nicht, dass wir es bis nächste Woche noch "schaffen". Ich würde nun gern noch Elternzeit für März nehmen. Allerdings kann ich die 7-Wochen-Frist nicht mehr einhalten. Ist eine Verlängerung trotzdem möglich, vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt zu? Ich habe das Glück einen sehr familienfreundlichen Chef zu haben und bin mir fast sicher, er würde dem zustimmen. Aber darf er das ohne Einhaltung der Frist?
VG Elfie
von
Elfie85
am 18.02.2019, 06:25
Antwort auf:
Elternzeit ohne Frist verlängern
Hallo,
wenn er zustimmt ist es kein Problem,.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Elternzeit ohne Frist verlängern
Ja, er muss auf die Frist nicht bestehen. 7 Wochen gelten eh nur bei der Erstmitteilung. Aber er kann ablehnen, vor allen wenn so kurzfristig. Den du hast weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet. Hast du vor dann wieder in VZ zu arbeiten? Falls nein, würde ich das 2 Jahre EZ versuchen zu nehmen und dann auch gleich um TZ innerhalb der EZ zu bitten. Zwischen 15 und 30 Stunden sieht der Gesetzgeber das vor.
von
Felica
am 18.02.2019, 07:20
Antwort auf:
Elternzeit ohne Frist verlängern
Wenn der Arbeitgeber ein gutes Herz hat und zustimmt, ist quasi alles möglich.
Die ganzen Fristen sind eigentlich nur als Sicherheit für den Arbeitgeber gedacht, damit er noch rechtzeitig planen und umplanen kann.
Wenn er die Fristen nicht benötigt, müssen sie auch nicht eingehalten werden.
von
Dojii
am 18.02.2019, 08:05
Antwort auf:
Elternzeit ohne Frist verlängern
Vielen Dank, das beruhigt mich schon mal. Werde morgen mit meinem Chef sprechen. Was Kinder angeht, hat er meist ein sehr gutes Herz. Da kann ich mich nicht beklagen.
von
Elfie85
am 18.02.2019, 10:42