Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit (ohne Beschäftigung) nach Arbeit in Teilzeit

Frage: Elternzeit (ohne Beschäftigung) nach Arbeit in Teilzeit

leokat

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich möchte Ihren Rat für den folgenden Fall einholen: Ich bin momentan in meinem 2. Jahr Elternzeit und arbeite in TZ. Mein Sohn und ich möchten bald zu meinem Mann in eine andere Stadt ziehen. Wir führen momentan eine Distanzbeziehung während der Woche. Pendeln zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ist von dort aus nicht möglich. 1) Stimmt es, dass ich während des 2. Jahres Elternzeit die Arbeitszeit einseitig nicht auf 0 reduzieren kann? Distanzbeziehung zählt sicher nicht als Härtefall? Haben Sie alternative Tipps? Arbeitszeitreduzierung ist wahrscheinlich Verhandlungssache. 2) Ist es richtig, dass ich 7 Wochen vor dem 3. Geburtstag das letzte Jahr Elternzeit ohne Arbeitstätigkeit anmelden kann, selbst, wenn ich im 2. Jahr wieder gearbeitet habe? (Ich habe mich nicht für eine Verschiebung der Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet.) Kündigen möchte ich erstenmal nicht, erst wenn ich einen neuen Job gefunden habe. 3) Ist es außerdem korrekt, dass man in der Elternzeit eine (in meinem Fall verkürzte) Kündigungsfrist von 3 Monaten hat? 4) Wenn ich alternativ im 3. Jahr Elternzeit wieder schwanger würde ohne vorher wieder gearbeitet zu haben, dann zählen fürs Elterngeld nur genau die 12 Monate vorher, sprich im Extremfall gäbe es nur den Mindestbeitrag? Vielen Dank für Ihre Antworten vorab und beste Grüße, Leokat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie können doch wieder in voller Elternzeit gehen 2. s. 1. 3. Jahr, zum Ende der Elternzeit 4. genau Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader, ich hoffe Sie können mir in dieser Situation weiterhelfen und mir Antwort auf meine Fragen geben. Mein erstes Kind kam 03/2015 auf die Welt, Elternzeit haben ich beantragt von 03/2015-03/2017 also zwei Jahre. Mit der Absprache, dass ich ab 04/2016 in Teilzeit zurückkomme. Es gab dann zu meinem bestehenden unbefristeten Vo ...

Hallo,  ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...

Hallo Frau Bader, ich möchte während meiner EZ bei einem anderen AG arbeiten, da die Arbeitszeiten und -bedingungen besser sind. Kann der aktuelle AG dem widersprechen, indem er argumentiert, dass er mir ähnliche Arbeitszeiten anbieten könnte? Eine Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Seite ist kompliziert, da ich wegen einer Fortbildun ...

Hallo Frau Bader. Ich möchte während der EZ bei einem anderen AG arbeiten, weil die Zeiten und Bedingungen besser sind. Kündigen bei meinem jetzigen AG kann ich aktuell nicht, weil ich eine Rückzahlungsvereinbarung im Rahmen einer Fortbildung unterschrieben habe. Die Aussage war, dass ich so lange EZ nehmen soll, bis die Zeit vorbei ist.  Ka ...