Mitglied inaktiv
hallo! Ich bin verbeamtete Lehrerin und fange nach 1 Jahr Elternzeit wieder an in Teilzeit zu arbeiten (14 von 24 Stunden). Jetzt weiß ich nicht, ob es günstiger ist weiterhin (jetzt eben nur teilweise) Elternzeit zu nehmen oder eben einfach familienbedingt Teilzeit zu arbeiten. Welche rechtlichen Konsequenzen hat das eine wie das andere? Fast die gleiche Frage auch für meinen Mann: der arbeitet dann 3/5 und ist nicht verbeamtet - Teilzeit oder Elternzeit? Habe ich es richtig im Kopf, dass wir zwei der drei möglichen Jahre Elternzeit eh innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes aufbrauchen müssen, sonst sind sie futsch. Danke, Susi
Hallo, es gibt eine Vielzahl von beamtenrechtlichen Vorschriften, je nach Dienstherrn. Welche für Sie gilt, kann ich so nicht sagen. Gruß, NB
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