Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Sie hatten geschrieben: Auch das Ministerium vertritt die Ansicht, dass es in Lebensmonaten zu rechnen ist, sich die Elternzeit also mit dem Lebensmonaten decken muss. "In jedem Lebensmonat, in dem Sie Elterngeld bekommen möchten, müssen Sie alle Elterngeld-Voraussetzungen vom Anfang des Lebensmonats an erfüllen." Die strittige Voraussetzung ist hier "keine volle Erwerbstätigkeit": "Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt". Laut Gesetz bezieht sich die maximale Stundendauer ausdrücklich auf den Durchschnitt des Monats und nicht auf die einzelne Woche. Die von Ihnen zitierte Aussage des Ministeriums wird in den Richtlinien zum BEEG noch folgendermaßen konkretisiert: "Alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld müssen grundsätzlich von Anfang an während des gesamten Bezugszeitraums, also auch während jedes einzelnen Anspruchsmonats, vorliegen. Für Voraussetzungen, die auf den gesamten Monat bezogen sind (etwa Minderung des Einkommens nach § 4 Abs. 3 oder wöchentlichen Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats nach § 1 Abs. 6), kommt es allein auf das Vorliegen im Durchschnitt des Monats an. So ist etwa eine volle Erwerbstätigkeit am Monatsanfang unschädlich, wenn im Durchschnitt des Monats nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird." Interpretieren Sie auch diese Aussage des Ministeriums noch so, dass Elternzeit nach Lebensmonaten genommen werden muss, um Elterngeld beziehen zu können?
Hallo, stöbern Sie meinem Forum, da werden Sie sehen, dass dies die Ansicht ist, die regelmäßig von den Elterngeldstellen vertreten wird. So habe ich noch gestern eine Frage beantwortet von einem Vater, der erhebliche Probleme mit der Elterngeldstelle hatte, weil er eben keine Lebensmonate genommen hat. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das bedeutet schlicht, wenn man die Elternzeit nicht nach Lebensmonaten nimmt, wird es eine Verrechnung mit dem Elterngeld geben (jeder einzelne Tag Gehalt im Lebensmonat wird angerechnet), bis hin dazu, dass man gar kein Elterngeld mehr für den Lebensmonat bekommt, da man im Schnitt mehr als 30h pro Woche gearbeitet hat. Faktisch zählt aber tatsächlich, dass man im monatlichen Wochenschnitt (Achtung, es gelten Lebensmonate, nicht Kalendermonate!) nicht über 30h kommt. Wenn man also eine Woche mehr als 30h arbeitet, muss man das in einer anderen Woche des selben (!) Lebensmonats wieder ausgleichen. Neben der wochenweisen Berechnung (die du ja angesprochen hattest) gibt es noch den Trick der erlaubten Gesamtstundenzahl pro Lebensmonat, die in Summe nicht überschritten werden dürfen. Das sind bei 28 Tagen im Lebensmonat 120 Stunden, bei 29 Tagen 125 Stunden, bei 30 Tagen 129 Stunden und bei 31 Tagen 133 Stunden.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag