Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Sie hatten geschrieben: Auch das Ministerium vertritt die Ansicht, dass es in Lebensmonaten zu rechnen ist, sich die Elternzeit also mit dem Lebensmonaten decken muss. "In jedem Lebensmonat, in dem Sie Elterngeld bekommen möchten, müssen Sie alle Elterngeld-Voraussetzungen vom Anfang des Lebensmonats an erfüllen." Die strittige Voraussetzung ist hier "keine volle Erwerbstätigkeit": "Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt". Laut Gesetz bezieht sich die maximale Stundendauer ausdrücklich auf den Durchschnitt des Monats und nicht auf die einzelne Woche. Die von Ihnen zitierte Aussage des Ministeriums wird in den Richtlinien zum BEEG noch folgendermaßen konkretisiert: "Alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld müssen grundsätzlich von Anfang an während des gesamten Bezugszeitraums, also auch während jedes einzelnen Anspruchsmonats, vorliegen. Für Voraussetzungen, die auf den gesamten Monat bezogen sind (etwa Minderung des Einkommens nach § 4 Abs. 3 oder wöchentlichen Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats nach § 1 Abs. 6), kommt es allein auf das Vorliegen im Durchschnitt des Monats an. So ist etwa eine volle Erwerbstätigkeit am Monatsanfang unschädlich, wenn im Durchschnitt des Monats nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird." Interpretieren Sie auch diese Aussage des Ministeriums noch so, dass Elternzeit nach Lebensmonaten genommen werden muss, um Elterngeld beziehen zu können?
Hallo, stöbern Sie meinem Forum, da werden Sie sehen, dass dies die Ansicht ist, die regelmäßig von den Elterngeldstellen vertreten wird. So habe ich noch gestern eine Frage beantwortet von einem Vater, der erhebliche Probleme mit der Elterngeldstelle hatte, weil er eben keine Lebensmonate genommen hat. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das bedeutet schlicht, wenn man die Elternzeit nicht nach Lebensmonaten nimmt, wird es eine Verrechnung mit dem Elterngeld geben (jeder einzelne Tag Gehalt im Lebensmonat wird angerechnet), bis hin dazu, dass man gar kein Elterngeld mehr für den Lebensmonat bekommt, da man im Schnitt mehr als 30h pro Woche gearbeitet hat. Faktisch zählt aber tatsächlich, dass man im monatlichen Wochenschnitt (Achtung, es gelten Lebensmonate, nicht Kalendermonate!) nicht über 30h kommt. Wenn man also eine Woche mehr als 30h arbeitet, muss man das in einer anderen Woche des selben (!) Lebensmonats wieder ausgleichen. Neben der wochenweisen Berechnung (die du ja angesprochen hattest) gibt es noch den Trick der erlaubten Gesamtstundenzahl pro Lebensmonat, die in Summe nicht überschritten werden dürfen. Das sind bei 28 Tagen im Lebensmonat 120 Stunden, bei 29 Tagen 125 Stunden, bei 30 Tagen 129 Stunden und bei 31 Tagen 133 Stunden.
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