Hanny22
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter kam Oktober 2014 zur Welt und ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Mein Arbeitsvertrag lief Ende Januar 2016 aus. Seitdem bin ich arbeitslos gemeldet,habe aber noch Krone Leistungen bezogen da der arbeitslosenantrag noch nicht bearbeitet wurde. Ab dem 01.04 trete ich einen minijob an. Kann dieser die elternzeit übernehmen,wenn ich das mit dem Arbeitsamt rückgängig machen kann. Wie und was müsste der neue Arbeitgeber und ich beantragen. Ich hätte gern die Option auf ein 3. Jahr elternzeit da meine Tochter schwer krank ist und ich nicht absehen kann was noch passiert. Lieben dank
Hallo, wie ich es verstehe, pflegen Sie das Kind u stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dann bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld 1. Wenn Sie aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wird der Minijob auf das Arbgld 1 angerechnet. Dort können Sie EZ beantragen - aber dann sehe ich den Sinn des Vertrages nicht. Liebe Grüße NB
Hanny22
Hallo. Nein meine Tochter braucht bzgl. Der Krankheit im Moment keine pflege. Ich gehe ab aprilnachmittags arbeiten wenn mein mann feierabend hat. Ich möchte ja auf das Arbeitslosengeld verzichten wenn mein neuer arbeitgeber die elternzeit übernehmen kann. Dafür muss ich aber wisse. Ob das geht und wer von uns was und wo beantragen muss. Ist dies möglich dann verzichte ich auf das Arbeitslosengeld für Februar und März
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