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Hallo. Mein Mann und ich nehmen gemeinsam Elternzeit. Ich habe gleich 3 Jahre beantragt und mein Arbeitgeber lässt mich meine Arbeitszeit flexibel gestalten. Mein Mann hat aber nur für ein Jahr Elternzeit beantragt und arbeitet die zulässige Höchstzahl von 30 Stunden. Sein Arbeitgeber bedrängt ihn nun, dass er möglichst bald wieder 40 Stunden arbeiten soll. Das hat er aber abgelehnt, es ist ja auch vertraglich gesichert. Allerdings möchte er die Elternzeit sehr gern VERLÄNGERN! Ist das überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein? Kann der Arbeitgeber widersprechen? Besteht der Rechtsanspruch nur beim Erstantrag? Mit freundlichen Grüssen Ingrid
Liebe Ingrid, eine Verlängerung ist nur mit Einverständnis des AG möglich. Dieser kann ablehnen. Gruß, NB
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