Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach befristetem Arbeitsvertrag

Frage: Elternzeit nach befristetem Arbeitsvertrag

katrin1305

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Guten Tag Frau Bader, mein Partner hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Er möchte bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, die zu einem Monat (voller Monat) am Ende seines Vertrages stattfindet und dann danach mit einem weiteren vollen Monat + 4 Teilzeitmonaten (für den Partnerschaftsbonus). Frage: Muss der AG die Teilzeit nun genehmigen und sie findet dann statt für den Fall, dass der Vetrag verlängert wird? Oder muss das der Arbeitgeber nicht tun, da es nicht mehr in den Vertrag fällt. Kann er die Erlaubnis zur Teilzeit aufschieben bis zum Zeitpunkt einer eventuellen Vertragsverlängerung? Wir stellen uns nur die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, den Teilzeitantrag zu stellen. Wenn wir es nicht tun und der Vertrag verlängert würde, müssten wir für eine Teilzeit auch die Elternzeit wiederum verlängern... oder von vornherein nur die Elternzeit beantragen ohne Teilzeit... was einer Verlängerung auch nicht zuträglich wäre... Was raten Sie? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag verlängert sich dadurch nicht. Und er kann auch nur einen vollen Monat nehmen, wenn das Kind am ersten geboren ist. Liebe Grüße NB


Felica

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Ohne Arbeitsvertrag keine EZ. Er kann dann zwar EG beziehen, nur EZ kann er keine nehmen. Mein rat wäre erst sich um die Vertragsverlängerung zu kümmern und dann mit der 7 Wochen Frist die EZ zu melden mit dem Wunsch TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Vorher würde ich, wenn ihr es zeitlich machen könnt, schön die Klappe halten. es ist eher unwahrscheinlich das er eine Vertragsverlängerung bekommt wenn er dem AG mitteilt dann in EZ zu gehen.


katrin1305

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Danke. Die Option, jetzt schon zu verlängern besteht leider nicht, dann würden wir die natürlich wahrnehmen. Die Probezeit ist gerade erst zu Ende und eine Verlängerung steht erst Ende des Jahres an. Wahrscheinlich müssen wir erstmal die Elternzeit innerhalb des Vertrsges anmelden und dann weiter schauen.


Felica

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EZ muss er ja erst 7 Wochen vorher mitteilen. Ist das Kind den schon geboren und ja wie alt ist es. Er hat für seine beiden Monate bis zum 14zen Lebensmonat Zeit. Am besten ist es in den allermeisten Fälle so oder so die beiden Monate dann an die von dir zu hängen. Schon weil man erst einen Anspruch auf Betreuung hat wenn das Kind 12 Monate alt wird. Dann hat man noch gut 2 Monate Puffer wegen Eingewöhnung. Beide vorher gleichzeitig EZ ist nett, rächt sich aber oft später.


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