Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach 3. Lebensjahr

Frage: Elternzeit nach 3. Lebensjahr

JiSch

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im Oktober 2019 geboren und ich befinde mich seit dem für die ersten 16 Lebensmonate in Elternzeit. Die restlichen 20 Monate meiner Elternzeit würde ich gerne z.T. nach dem 3. Lebensjahr meiner Tochter nehmen. Ich habe jetzt im Internet immer wieder etwas von einer Übertragung der Monate gelesen. In meiner Anmeldung zur Elternzeit habe ich den AG bereits darauf hingewiesen das ich noch 20 Monate übrig habe und mir vor behalte diese zu nehmen...Was muss ich nun beachten wenn ich übrige Elternzeitmonate nach dem 3. Lebensjahr nehmen möchte? Muss das beim AG beantragt werden? Wenn ja, mit welchen Fristen? und was wäre im Falle eines AG-Wechsels? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen es rechtzeitig (13 Wo.) vorher mitteilen. ANsonsten besteht ein Anspruch auf bis zu 24 Mo. Liebe Grüße NB


QueenMum

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Nach dem 3 Lebensjahr sind es lediglich 13 Wochen die du vorher bescheid geben musst. Ablehnen darf der AG ja nicht, auch nicht der neue bei einem AG Wechsel.


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